Bulgarische Abgeordnete mit Verbindungen zum früheren kommunistischen Geheimdienst dürfen weiterhin Spitzenämter im Parlament übernehmen.

Sofia/Berlin. Das hat am Freitag das Verfassungsgericht in Sofia entschieden und damit ein im Juli verabschiedetes Gesetz gegen ehemalige Geheimdienst-Mitarbeiter gekippt. Die Vorschrift verstoße gegen die Verfassung, urteilten die Richter. Das Parlament dürfe „unter keinen Umständen“ die Rechte der Volksvertreter beschneiden. Außerdem verstoße die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz in der bulgarischen Verfassung. Zwei Oppositionsparteien, die Partei der türkischen Minderheit und die aus den Kommunisten hervorgegangene Sozialistische Partei, hatten vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz der konservativen Regierung geklagt.

Neun von 240 Abgeordneten im bulgarischen Parlament haben als Agenten oder Kollaborateure mit dem kommunistischen Geheimdienst zusammengearbeitet, fünf von ihnen gehören der Partei der türkischen Minderheit und vier der GERB-Partei von Ministerpräsident Bojko Borissow an. 1995 hatte das Verfassungsgericht bereits ein Gesetz zu Fall gebracht, nach dem Ex-Spione keine Führungsposten in Universitäten und der Akadamie der Wissenschaften übernehmen durften.

Die Bundesbehörde für Stasi-Unterlagen in Berlin teilte am Freitag mit, sie habe mit der bulgarischen Kommission zur Aufarbeitung der geheimpolizeilichen Akten der ehemaligen Volksrepublik Bulgarien eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Beide Seiten wollen bei der Aktennutzung zusammenarbeiten. Die Vereinbarung gilt für drei Jahre.