Warschau. Kinderschänder in Polen müssen sich künftig nach dem Abbüßen ihrer Haftstrafe einer chemischen Zwangsbehandlung unterziehen. Der Senat billigte eine Strafrechts-Änderung. Danach sind die Gerichte verpflichtet, Sexualstraftäter, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt haben oder Inzest mit Kindern begangen haben, für eine Behandlung einzuweisen.