Die von der EU kritisierte Siedlungspolitik Israels im besetzten Westjordanland beschäftigt jetzt auch das höchste EU-Gericht.

Luxemburg. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verhandeln heute in Luxemburg darüber, ob in israelischen Siedlungsgebieten hergestellte Waren zollfrei in die EU eingeführt werden dürfen. Das nicht vor Frühjahr 2010 erwartete Urteil muss dann klären, ob die EU daran festhält, dass die Siedlungen in den seit 1967 besetzten Gebieten nicht zum Staat Israel gehören.

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Trinkwassersprudler der Marke "Soda-Club", die in der israelischen Siedlung Maale Adumim hergestellt wurden, zollfrei eingeführt werden dürfen. Das Hauptzollamt Hamburg-Hafen hatte dies verneint, weil die Siedlung nicht Teil Israels sei. Dagegen hatte der deutsche Importeur der Geräte geklagt.

Die EU hatte 1995 mit Israel und 1997 mit der Palästinenserbehörde Abkommen über zollfreie Einfuhren in die EU geschlossen. Davon waren jedoch ausdrücklich Erzeugnisse aus israelischen Siedlungen im Westjordanland, dem Gazastreifen, Ost-Jerusalem und den Golanhöhen ausgenommen worden. Die Herkunft israelischer Waren muss genau angegeben werden. Im strittigen Fall hatte Israel lediglich bescheinigt, dass die Waren in einem Gebiet hergestellt worden seien, das "unter israelischer Zollzuständigkeit" stehe.