Der Berufungsausschuss der US-Einwanderungsbehörde hat einen Antrag des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk auf eine Aufschiebung seiner Auslieferung nach Deutschland abgelehnt. Seine Anwälte und Familie hatten argumentiert, dass die Reise nach Deutschland für den kranken 89-Jährigen einer Folter gleichkäme.

Cleveland. Die Abschiebung des mutmaßlichen Nazi-Verbrechers John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland ist einen Schritt näher gerückt. Der Berufungsausschuss der US-Einwanderungsbehörde lehnte am Freitag einen Antrag des 89-Jährigen ab, mit dem er seine Ausweisung in die Bundesrepublik aufschieben wollte. Offenbar zieht Demjanjuk jetzt vor ein amerikanisches Bundesgericht.

Seine Anwälte und seine Familie argumentieren, dass die Reise nach Deutschland für den kranken 89-Jährigen einer Folter gleichkäme. Mit der Entscheidung der Einwanderungsbehörde ist es aber sehr wahrscheinlich geworden, dass Demjanjuk nun doch bald nach Deutschland kommt.

Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden vor. Der gebürtige Ukrainer soll 1943 als KZ-Aufseher im Vernichtungslager Sobibor Menschen von den Zügen in die Gaskammern getrieben haben. Demjanjuk, der sich nach dem Krieg in Cleveland im US-Staat Ohio niederließ, hat sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Einwanderungsbehörde in Falls Church im Staat Virginia teilte nach ihrer Entscheidung vom Freitag noch keinen Termin für die mögliche Abschiebung mit. Zu einem Zeitplan könne sie sich nicht äußern, erklärte Behördensprecherin Pat Reilly. Demjanjuks Sohn John kündigte an, dass sein Vater bei einem Bundesgericht in Cincinnati Einspruch erheben werde. Es sei aber unklar, ob dafür die Zeit ausreiche.

Das Bundesjustizministerium in Berlin äußerte sich zurückhaltend. "Wir setzen weiter darauf, dass das Abschiebeverfahren in den USA schnell abgeschlossen wird", sagte eine Sprecherin. Demnach hat Berlin keine Erkenntnisse, wann Demjanjuk nach Deutschland kommen könnte.

Zentraler Punkt im Tauziehen um seine Ausweisung ist Demjanjuks Gesundheit. Mit Anträgen und Protestbriefen versuchen seine Anwälte in beiden Ländern zu verhindern, dass der 89-Jährige in München vor Gericht kommt. Demjanjuks deutscher Pflichtverteidiger Günther Maull sagte, es seien Blutwerte des Verdächtigen an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Diese zeigten, dass es ihm nicht gut gehe.

Nach Mitteilung von Demjanjuks Sohn wurde zudem am Donnerstag eine Beschwerde beim Amtsgericht München eingereicht, mit der der Haftbefehl aufgehoben werden soll. Darin macht ein weiterer deutscher Anwalt, Ulrich Busch, unter anderem einen bösartigen Nierentumor Demjanjuks geltend, der dringend einer Chemotherapie bedürfe. Weder das Amtsgericht noch die Staatsanwaltschaft konnten am Freitag den Eingang des Schriftstückes bestätigen, das der AP vorlag.

Unterdessen dringen Angehörige der Opfer auf einen baldigen Prozess in Deutschland. Wie der "Spiegel" berichtet, formierte sich in den Niederlanden hat eine Gruppe aus Ehepartnern, Geschwistern und Kindern von Juden, die in Sobibor ermordet wurden. Mitglieder dieser Gruppe wollten als Nebenkläger auftreten.

Der Kölner Strafrechtsprofessor Cornelius Nestler, der die Opfer-Angehörigen berät, sagte dem Blatt, dass nicht Rache, sondern Gerechtigkeit das Ziel der Gruppe sei. Ob Demjanjuk zu einer hohen Strafe verurteilt werde und ob er ins Gefängnis müsse, sei für die Angehörigen nicht entscheidend. Wichtig sei, dass das Gericht feststelle, "ob er an der Mordmaschinerie in Sobibor beteiligt war". Was dort geschehen sei, sei der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt.