Berlin. RAF-Terroristin Klette sitzt seit einem Monat in Untersuchungshaft. Ihr Anwalt kritisiert die Bedingungen – und will dagegen vorgehen.

Knapp einen Monat nachdem sie ihre Untersuchungshaft in Vechta antreten musste, geht Ex-RAF-TerroristinDaniela Klette gegen die Haftbedingungen vor. Der Anwalt der 65-Jährigen moniert, dass seine Mandantin im Frauengefängnis fast ganztags videoüberwacht werde und zudem komplett isoliert sei. Der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune beklagte am Freitag außerdem, dass Klette vorab von der Justiz genehmigte Bücher und Zeitungen nicht zugestellt wurden. „Nichtmal einen Kugelschreiber gibt man ihr“, so Theune. „Wir werden die Haftbedingungen juristisch angreifen“, kündigte er an. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ berichtet.

Klette war für Jahrzehnte untergetaucht und Ende Februar in Berlin festgenommen worden. Sie gehörte der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Terrororganisation „Rote Armee Fraktion (RAF)“ an, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübte und Menschen tötete. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub wird weiter gefahndet.

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RAF-Terroristin beklagt Haftbedingungen – Komplizen weiter auf der Flucht

Die 65-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft in dem Frauengefängnis in Vechta. Nach Angaben ihres Verteidigers sind die strengen Maßnahmen für sie nicht vom Untersuchungsrichter angeordnet worden. Sie seien auf Betreiben der Haftanstalt selbst erfolgt, so Theune. Der Jurist vertrat mehrfach Mitglieder der Klimagruppe „Letzte Generation“ sowie Mitglieder der Linksautonomen Szene in Berlin.

Wie der „Tagesspiegel“ aus Justizkreisen erfahren haben will, könne aus Gründen der Suizidprävention auch eine Videoüberwachung sinnvoll sein – gerade mit Blick auf Suizide früherer RAF-Gefangener. Theune hält dies jedoch für eine vorgeschobene Behauptung: Seine Mandantin sei nicht suizidgefährdet.

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Die für das Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft Verden schrieb der Zeitung auf Anfrage: Die Beschuldigte werden von den anderen Gefangenen abgeschirmt, da sie ansonsten die Brief- und Telefonkontrolle unterlaufen könne. Über die näheren Haftbedingungen gebe es keine Auskunft, da dies unter anderem die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten tangiere.