New York. 83,3 Millionen Dollar beträgt die Strafe für Trump, weil er eine Vergewaltigung leugnete. Weitere Verzögerungen lehnte der Richter ab.

Donald Trump hat auf den wachsenden finanziellen Druck in Folge der juristischen Prozesse gegen ihn reagiert. Der frühere US-Präsident hat fristgerecht eine Kaution in Höhe von 91,63 Millionen Dollar hinterlegt, um gegen das Urteil in der Verleumdungsklage im Fall E. Jean Carroll Berufung einlegen zu können. Eine weitere Stundung der Summe, wie von Trump gefordert, hatte zuvor ein Bundesrichter vehement zurückgewiesen.

In dem Urteil vom 26. Januar hatten die Geschworenen festgestellt, Trump habe gelogen, als er leugnete, Carroll Mitte der 1990er Jahre in einer Umkleidekabine eines Kaufhauses in Manhattan vergewaltigt zu haben. Dafür müsse er Schadenersatz zahlen.

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Richter Lewis Kaplan hatte das Urteil am 8. Februar offiziell gemacht und Trump eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um eine Kaution zu hinterlegen oder Bargeld für seine Berufung zu hinterlegen. Dies ist bisher nicht geschehen.

Trumps Anwälte fordern eine Abweisung des Urteils und hatten die Erwartung formuliert, dass die Vollstreckung ausgesetzt würde, solange nicht über die Abweisung entschieden ist. Richter Lewis allerdings argumentiert, Trumps Verzögerungstaktik greife an dieser Stelle nicht mehr, und er müsse nun die volle Summe von 83,3 Millionen Dollar bis Montag hinterlegen. Darauf hat Trump nun reagiert und sich Luft verschafft in dem Konflikt.

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Über eine halbe Milliarde Dollar an Verbindlichkeiten

Trumps steckt wegen der Prozesse in finanziellen Schwierigkeiten: In einem weiteren Zivilprozess wegen Betruges gegen seine Immobilienfirmen ist der frühere US-Präsident zu einer Zahlung von rund 450 Millionen Dollar verurteilt worden.

Auch in diesem Fall setzten seine Anwälte auf eine ausgesetzte Vollstreckung oder Verringerung der Summe – und scheiterten. Ein entsprechender Antrag wurde von Berufungsrichter Anil Singh abgeschmettert. Trump muss bis 25. März die volle Summe zahlen.

Sollte er bis dahin keine entsprechende Bürgschaft auf einem Treuhandkonto nachweisen, kann die zuständige Staatsanwältin Letitia James damit beginnen, Trumps Konten und Besitztümer zu konfiszieren.

Zwischenzeitlich wuchsen die Zweifel, ob Trump überhaupt noch das flüssige Kapital hat, um die auflaufenden Prozesskosten zu zahlen. Er weist dies zurück und tönt, er könne tun, was immer er wolle und mache sich keine Sorgen um Geld. (ftg)

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