Berlin. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum Bundestagsbüro wollen die Anwälte von Gerhard Schröder wohl in Berufung gehen.

Im Streit um die Alimentierung von Altkanzler Gerhard Schröder deutet sich eine zweite Runde an. Seine Anwälte haben ihm geraten, in Berufung zu gehen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Freitagmittag.

Man habe ihm geraten, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin einzulegen, teilte dessen Anwalt Michael Nagel am Freitag auf Anfrage mit. "Nach der mündlichen Begründung der Entscheidung sind wir von deren Richtigkeit nicht überzeugt. Die Willkürlichkeit der Ruhendstellung des Büros des Bundeskanzlers a.D. wird zementiert“, erklärte Nagel.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Tag zuvor in erster Instanz eine Klage des Altkanzlers abgelehnt. Schröder wollte seine Berliner Büro-Räume wiederhaben, die der Bundestag ihm im vergangenen Jahr entzogen hatte.

Gericht: Schröder hat keinen Anspruch auf bezahltes Büro

Nach dem Urteil (Az.: VG 2 K 238/22) hat der Altkanzler keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von Aufgaben aus dem früheren Amt. Zwar sei es seit mehr als 50 Jahren gängige Staatspraxis, nach dem Amtsende ein Büro zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch ergebe sich daraus aber nicht. Dagegen spricht nach Überzeugung des Gerichts die Budgethoheit des Parlaments, die verfassungsrechtlich garantiert ist. Schröder könne sich auch nicht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen. Die Einrichtung eines solchen Büros richte sich allein nach öffentlichem Interesse, weil es um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben gehe.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hatte das Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zugelassen. Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die mit Steuergeld finanzierte Ausstattung früherer Funktionsträger. Die bisherige Gesetzeslage sei außerordentliche lückenhaft, hieß es vom Gericht im Zusammenhang mit dem Schröder-Verfahren. Lesen Sie den Hintergrund: Schröder kämpft um sein Büro: Was treibt den Altkanzler an?

Schröder: Bundestag legte sein Büro still

Der 79-Jährige war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit.

Zuvor hatte er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden – auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. Vor Gericht blieb offen, ob dies möglicherweise für den Ausschuss mit eine Rolle spielte. (fmg/dpa)