New York. Heute sollen in New York Mugshots von Donald Trump entstehen. Nun hat seine Anwältin eine klare Forderung zu den Polizeifotos gestellt.

Heute Mittag, Ortszeit New York, wird es so weit sein: Der ehemalige US-Präsident Donald Trump soll vor vor einem Strafgericht in Manhattan erscheinen, dort wird dann seine Anklageschrift verlesen. Vorher muss Trump seine Fingerabdrücke abgeben und sich polizeilich fotografieren lassen. Der so entstehende "Mugshot" dürfte auch dann in die Geschichte eingehen, wenn er nie veröffentlicht wird. Eine Anwältin aus Donald Trumps Verteidigung forderte auf CNN jedoch eine Sonderbehandlung ihres Mandanten.

Die Veröffentlichung der Mugshots würde niemandem helfen, so die Anwältin Alina Habba im Interview mit dem Sender. Weil Donald Trump ein Präsidentschaftskandidat der Republikaner im US-Wahlkampf ist, sollten die Bilder nicht veröffentlicht werden. Und sie legt noch eine weitere ungewöhnliche Begründung nach.

Trumps Anwältin: Mugshot überflüssig, weil Trump bekanntester Mensch der USA sei

Mugshots werden normalerweise von Strafverfolgungsbehörden gemacht, um im Falle des Verschwindens eines Verdächtigens im ganzen Land nach ihm suchen zu können. Bei Trump sei das jedoch überflüssig, meint seine Anwältin Habba.

"Mugshots sind dazu da, dass Menschen erkennen, wer man ist. Er ist das bekannteste Gesicht der Welt, ganz zu schweigen von den USA", sagte sie auf CNN. "Es gibt keinen Grund für dieses Theater."

Auf die Frage hin, ob es Kameras im Gerichtssaal geben sollte, sagte Habba, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Idee ist.

Lesen Sie dazu: Anklage gegen Trump – Ihm droht die ultimative Demütigung

Polizeifotos von Trump: Veröffentlichung fraglich

Laut dem "Independent" gelten Mugshots in vielen Zuständigkeitsbereichen in den Vereinigten Staaten als öffentliche Aufnahme und können problemlos angefragt werden. Oft werden sie sogar von den Strafverfolgungsbehörden selbst veröffentlicht.

Im Fall von Trump wird das wohl nicht der Fall sein, weil die Veröffentlichung im New Yorker Recht nicht vorgesehen ist. Allerdings könne dafür eine spezielle Ausnahme autorisiert werden. (os)