Berlin. Der Solidaritätszuschlag ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes verfassungsgemäß. Das hat Folgen für Millionen Steuerzahler.

Schwerer Dämpfer für Millionen Steuerzahler: Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nach Auffassung des höchsten deutschen Finanzgerichts nicht verfassungswidrig.

Damit müssen Menschen mit sehr hohen Einkommen weiter den Soli zahlen. Der Staat muss nicht auf Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe verzichten. Beim Verfassungsgericht in Karlsruhe ist aber eine weitere Klage anhängig – ausgerechnet von der Partei des amtierenden Finanzministers Christian Lindner (FDP). Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was genau hat der Bundesfinanzhof entschieden?

Die Münchner Richter halten den Solidaritätszuschlag für rechtmäßig. Sie wiesen damit eine Klage eines Ehepaars aus Bayern ab, das mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler gegen die Zahlung des Zuschlags in den Jahren 2020 und 2021 geklagt hatte. Die Kläger brachten zwei zentrale Argumente vor: Der Zweck des Solis sei entfallen. Außerdem verstoße der Umstand, dass nur noch eine kleine Minderheit die Abgabe zahlen muss, gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Was ist überhaupt der Soli und wer muss ihn zahlen?

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer in Höhe von 5,5 Prozent. Er wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. 2019 ist dieser Zweck mit dem Auslaufen des Solidarpakts II entfallen. Seitdem gibt es keine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Länder mehr.

Die damalige große Koalition aus Union und SPD konnte sich aber nicht auf eine Komplett-Abschaffung des Solis verständigen. Er fiel 2020 zwar für die meisten Steuerzahler weg – nicht aber für die oberen zehn Prozent mit besonders hohen Einkommen. Auch interessant: Altersvorsorge: So können Sie den Wegfall des Soli nutzen

Das war der SPD wichtig und dem damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der heute Kanzler ist. Der Bundesfinanzhof argumentierte am Montag, dass zwar der Solidarpakt II weggefallen sei. Der Bunde habe aber schlüssig dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiterhin einen höheren Finanzbedarf verursacht.

Wie viele Menschen müssen den Soli noch zahlen?

Geschätzt wird, dass noch 2,5 Millionen Steuerzahler betroffen sind. Bei Alleinstehenden wird der Soli fällig ab einer Einkommensteuer von 17.534 Euro im Jahr. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 35.086 Euro. Dann muss aber noch nicht der volle Soli bezahlt werden, es schließt sich vielmehr eine Gleitzone an. Laut Bundesfinanzministerium musste 2022 das zu versteuernde Einkommen mehr als 96.800 Euro (Singles) beziehungsweise 193.600 Euro (Verheiratete) betragen, damit der Soli in voller Höhe fällig wird.

Wie viel Geld bringt der Soli dem Staat ein?

Die Einnahmen des Bundes aus dem Solidaritätszuschlag betrugen zuletzt noch elf Milliarden Euro. Durch den Wegfall des Solis für den größten Teil der Steuerzahler im Jahr 2020 gingen dem Staat ehedem Einnahmen in ähnlicher Größenordnung verloren.

Wie steht die amtierende Bundesregierung zum Soli?

Sie hat dazu keine einheitliche Position. SPD und Grüne sind der Auffassung, dass starke Schultern mehr tragen sollten als schwächere und Menschen mit sehr hohen Einkommen deshalb auch stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden sollten. Die FDP um Parteichef und Finanzminister Lindner sieht das anders. Sie tritt für eine Komplett-Abschaffung ein.

Als die Liberalen noch Oppositionspartei im Bundestag waren, klagten sie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen, dass der Soli nicht für sämtliche Steuerzahler weggefallen ist. Diese Klage ist immer noch anhängig. Bei dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof in München verzichtete das FDP-geführte Finanzministerium darauf, die geltende Rechtslage zu verteidigen.