Berlin. Die Durchsuchung in der Bundesgeschäftsstelle der AfD läuft seit Mittwochmorgen. Offenbar ging es dabei auch um Ex-Chef Jörg Meuthen.

In der Parteizentrale der AfD in Berlin hat es der Partei zufolge am Mittwoch eine Durchsuchung gegeben. "Seit heute Morgen führt die Berliner Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung in den Räumen der Bundesgeschäftsstelle der Alternative für Deutschland durch, ohne dass zuvor eine Anfrage wegen der zu klärenden Sachverhalte an die AfD gerichtet worden wäre", erklärte die Partei.

Einem Parteisprecher zufolge ginge es dabei vor allem um ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Parteivorsitzenden Jörg Meuthen im Zusammenhang mit früheren Rechenschaftsberichten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft Berlin äußerte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP zunächst nicht zu der Angelegenheit.

AfD: Medienrecherchen legen Details der Durchsuchung offen

Den Redaktionen von "WDR" und "NDR" sollen Teile des Durchsuchungsbeschlusses und interne Kommunikationen der AfD vorliegen. Demnach durchsuchten acht Ermittelnde der Berliner Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts die Parteizentrale wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.

Konkret gehe es dabei um Rechenschaftsberichte an den Bundestag von 2015 bis 2018, in denen die Partei falsche Angaben gemacht habe. Es handle sich dabei vor allem um Wahlwerbeaktionen des umstrittenen "Vereins zur Erhaltung der Rechtstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten".

Im Fokus der Ermittelnden stünden dabei offizielle E-Mail-Accounts von Meuthen und dem damaligen Schatzmeister der Partei, berichten "NDR" und "WDR". Außerdem sollen vertrauliche Sitzungsprotokolle des Bundesvorstandes mitgenommen worden sein.

AfD behauptet Vorgehen der Ermittler als "ungewöhnlich"

AfD-Chef Tino Chrupalla erklärte, "wenn uns die Staatsanwaltschaft vorab gefragt hätte, hätten wir entsprechend geantwortet und Unterlagen zur Verfügung gestellt". Die Ko-Vorsitzende Alice Weidel bezeichnete das Vorgehen der Ermittlungsbehörde als "äußerst ungewöhnliche und äußerst unverhältnismäßige Maßnahme". (afp/fmg)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.