Berlin. In Deutschland werden immer weniger Waisenrenten ausbezahlt. Manche Kinder stehen nach dem Tod der Eltern sogar ohne Finanzhilfe da.

Wenn Kinder und Jugendliche einen Elternteil oder sogar Mutter und Vater verlieren, ist das ein schwerer Schicksalsschlag. In der Pandemie etwa, die bisher mehr als 120.000 Menschen in Deutschland das Leben gekostet hat, sind auch Mütter und Väter von Minderjährigen und jungen Erwachsenen gestorben.

Diese Töchter und Söhne sind als Halb- oder Vollwaisen zurückgeblieben. Und für viele stellt sich in einem solchen tragischen Fall zugleich die Frage nach der finanziellen Absicherung. Wenn ein Elternteil oder sogar beide gesetzlich rentenversichert waren, steht im Todesfall ihren Kindern eine Waisenrente zu.

Halb- und Vollwaisenrente wird höchstens bis ins Alter von 27 bezahlt

Halb- und Vollwaisen erhalten diese Leistung bis zur Volljährigkeit. Im Fall einer Berufsausbildung wird sie auch bis zum Alter von 27 Jahren bezahlt. Halbwaisen bekommen 10 Prozent der Rente, auf die das verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte.

Bei Vollwaisen sind es 20 Prozent. Waren beide verstorbenen Elternteile rentenversichert, wird der höhere der beiden Ansprüche ausbezahlt. Bezugsberechtigt sind neben leiblichen auch adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder.

Rente: Waisenrente decken nicht den vollen Lebensunterhalt

Die monatlich ausgezahlten Beträge sollen eine ergänzende Hilfe darstellen und decken nicht den vollen Lebensunterhalt. Vollwaisen erhielten 2020 im Durchschnitt 398 Euro im Monat, bei Halbwaisen waren es im Mittel 205 Euro. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die Eltern zu Lebzeiten mindestens fünf Jahr Rentenbeiträge einbezahlt haben.

Nur dann erhalten Waisen eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzliche Rentenkasse. Ansonsten gehen Kinder und Jugendliche nach dem Tod von einem oder beiden Elternteilen leer aus. Und es gibt noch weitere Fälle, in denen es keine finanzielle Hilfe für den hinterbliebenen Nachwuchs gibt.

Beispielsweise gibt es viele Mütter und Väter, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, etwa weil sie Selbstständig sind. Sie können sich zwar freiwillig versichern und Beiträge bezahlen. Oder sie sorgen privat vor und schließen für ihren Todesfall eine gesonderte Hinterbliebenenversicherung ab. Tun sie es aber nicht, stehen ihre Kinder ohne eine Waisenrente oder eine andere Absicherung da.

Linke will Schutz durch Rentenversicherung auch auf Handwerker und Selbstständige ausweiten

Die Linke im Bundestag hält angesichts solcher Fälle eine Änderung der Gesetzeslage für dringen erforderlich. Der Rentenpolitiker Matthias W. Birkwald betont, für ihn sei die Waisenrente „ein weiteres wichtiges Argument, warum wir alle Erwerbstätigen - also auch Handwerkerinnen und Handwerker, Freiberufliche und Selbstständige schnell in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen sollten“.

Ziel müsse es sein, auch diesen Menschen beziehungsweise ihren Familien den umfassenden Schutz der gesetzlichen Rente zu bieten, sagte Birkwald unserer Redaktion. Notwendig sei daher „die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Menschen mit Erwerbseinkommen einzahlen“.

Die Ampel sowie mehrere Bundesregierungen vor ihr haben sich zwar immer wieder zum Ziel gesetzt, Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung zu holen. Geschehen ist es bis heute aber nicht.

Infos zur Waisenrente:

  • Waisenrenten werden in Deutschland seit dem 1. Juli 2015 nicht mehr mit anderweitigem Erwerbseinkommen der Betroffenen verrechnet.
  • Das ist besonders für Auszubildende oder Studierende mit einem Nebenjob von Bedeutung.
  • Seit 2017 müssen Halb- und Vollwaisen von ihrer Rente zudem auch keine Beiträge mehr für die Kranken- und die Pflegeversicherung abführen.

Rentenversicherung: Auszahlung von Waisenrente auf niedrigstem Stand seit zwei Jahrzehnten

Gleichzeitig zeigen neue Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), dass die Auszahlung von Waisenrenten mittlerweile auf den niedrigsten Stand seit zwei Jahrzehnten gefallen ist. Der Rückgang ist beträchtlich:

Im Jahr 2020 bekamen knapp 52.400 Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene in Ausbildung zum ersten Mal eine gesetzliche Hinterbliebenenrente ausbezahlt. Im Jahr 2000 waren es dagegen noch rund 72.000. Damit gibt es inzwischen rund ein Viertel weniger neue Empfänger einer Waisenrente.

Durchschnittsalter bei Empfängern von Waisenrente liegt bei über 17 Jahren

Auch die Gesamtzahl war in den vergangene zwei Jahrzehnten deutlich rückläufig: 2020 erhielten rund 290.400 Mädchen und Jungen eine gesetzliche Waisenrente, davon 284.600 als Halb- und 5800 als Vollwaisen.

Das waren 115.000 weniger als vor 20 Jahren, als insgesamt 405.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eine solche Leistung bezogen. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahr 2019 waren es zuletzt 9000 Fälle weniger. Das Durchschnittsalter liegt bei 17,47 Jahren.

Rückgang bei Waisenrenten: Eltern sterben seltener in jungen Jahren

Der Grund für den Rückgang liegt nach DRV-Angaben vor allem in der Bevölkerungsentwicklung. Seit längerem nimmt die Zahl der Kinder in Deutschland ab. Der Kreis derer, die überhaupt betroffenen sein könnten, ist damit kleiner. Eine Rolle dürfte auch spielen, dass es weniger tödliche Unfälle gibt und auch weniger Eltern als früher in jüngeren Jahren an unheilbaren Krankheiten sterben.

Auch dies führt dazu, dass es weniger Waisen gibt. Wie genau sich Zahl der Corona-Toten aus dem ersten Pandemiejahr 2020 in den aktuellen Daten widerspiegeln, lässt sich indes nicht konkret beziffern. Da es sich aber bei einem großen Teil der Covid-19-Todesfälle von 2020 um betagte Menschen handelte, liegt nahe, dass sie selten Nachwuchs im Waisenalter zurückgelassen haben.

SystemDie gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip.
Renten-ArtenGrund-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
AusnahmenSelbstständige und Freiberufler sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit.
FinanzierungDie gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert.
ProblemeDie Unterfinanzierung resultiert hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland.
Drei SäulenDie Altersvorsorge in Deutschland umfasst die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.
UrsprungDie gesetzliche Rente wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.