Berlin. Die AfD hält anderen Parteien gern fehlende Präsenz im Bundestag vor. Bei namentlichen Abstimmungen aber hat sie den Schwarzen Peter.

Bei namentlichen Abstimmungen im Bundestag haben AfD-Abgeordnete in den vergangenen zwölf Monaten häufiger gefehlt als ihre Kollegen aus anderen Fraktionen. Dies gehe aus öffentlich zugänglichen Zahlen der Bundestagsverwaltung hervor, berichtet das ARD-Magazin „Kontraste“.

Das Magazin hat nach eigenen Angaben 66 namentliche Abstimmungen von Oktober 2018 bis heute ausgewertet. Dabei komme die AfD-Fraktion im Durchschnitt auf eine Fehlquote von 13,57 Prozent. Diese liege rund ein Viertel höher als der Durchschnittswert aller Abgeordneten von 10,73 Prozent.

Fehlquote im Bundestag: Union hat höchste Präsenz

Die zweithöchste Fehlquote bei namentlichen Abstimmungen hatte demnach die FDP-Fraktion mit 12,95 Prozent, gefolgt von der Linken mit 12,74 Prozent. Die SPD-Abgeordneten kamen auf eine Fehlquote von 10,31 Prozent, bei den Grünen waren es 9,16 Prozent. Den besten Wert erreichte die Union: 8,64 Prozent der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion fehlten im Durchschnitt bei diesen Abstimmungen.

Das Ergebnis der ARD-Auswertung steht im Kontrast zum öffentlich propagierten Selbstbild der AfD. Die 2017 in den Bundestag eingezogene Partei hatte vor allem zu Beginn der Legislaturperiode Wert darauf gelegt, stark im Bundestag präsent zu sein – und den politischen Konkurrenten ungenügende Anwesenheit vorgehalten.

AfD-Fraktionschefin zweifelt Zahlen an

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel stellte die ARD-Auswertung in Frage und sagte gegenüber „Kontraste“: „Die anderen sind doch deutlich höher abwesend. Ich weiß nicht, welche Statistik Sie haben.“ Wie erwähnt handelt es sich um 66 namentliche Abstimmungen von Oktober 2018 bis heute, basierend auf öffentlich zugänglichen Zahlen der Bundestagsverwaltung.

Weidels Fraktionskollege Hansjörg Müller räumte dagegen gegenüber dem ARD-Magazin ein, dass seine Fraktion „in der Realität angekommen“ sei. Die AfD-Parlamentarier hätten gelernt, dass die eigentliche Arbeit von Bundestagsabgeordneten gar nicht im Plenum stattfände.

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Nur bei besonders wichtigen oder umstrittenen Entscheidungen im Bundestag wird namentlich abgestimmt. In diesen Fällen veröffentlicht die Bundestagsverwaltung Listen, in denen das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Abgeordneten vermerkt ist. (dpa/max)