Berlin/Kassel. Stephan E. soll 2015 einen irakischen Flüchtling mit einem Messer schwer verletzt haben. Doch wie stark sind die Beweise der Justiz?

Der junge Mann aus dem Irak habe noch hinter dem Radfahrer hergerufen. Dann sei er zusammengesackt. Es war ein Abend im Januar 2015, gegen 22 Uhr, als der damals 22 Jahre alte Asylbewerber einen Schlag am Rücken spürte.

Jemand hatte sich dem Mann auf einem Fahrrad genähert, an einer Kreuzung im kleinen Ort Lohfelden, nahe Kassel, stach er dem Iraker von hinten in den Rücken. Der Täter auf dem Fahrrad fuhr davon. Später entdeckte ein Autofahrer den verletzten Flüchtling auf der Kreuzung.

Angriff auf Flüchtling bekommt neue Brisanz

Es ist ein Fall, der damals kaum Aufmerksamkeit bekam. Übergriffe gegen Flüchtlinge waren in den vergangenen Jahren an der Tagesordnung. Doch jetzt bekommt der versuchte Totschlag Brisanz. Der Generalbundesanwalt zieht die Ermittlungen an sich. Damit wird klar:

Die Staatsanwälte haben einen Verdacht: Stephan E. könnte versucht haben, den Iraker zu töten. Stephan E. sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Der Rechtsextremist soll den hessischen CDU-Politiker mit einem Kopfschuss auf dessen Terrasse erschossen haben. Erhärtet sich der Verdacht, wird auch der versuchte Totschlag gegen den Iraker zu einem politischen Verbrechen. Mehrere Medien, darunter der „Spiegel“ und „tagesschau.de“, hatten zuerst über den Fall berichtet.

Nur zwei Kilometer entfernt wohnt Stephan E.

In den vergangenen Monaten hatten hessische Kriminalbeamte den Fall des Irakers neu aufgerollt. Der Tatort, die Kreuzung, liegt rund zwei Kilometer entfernt vom Wohnort von Stephan E.

Der damalige nordhessische Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) wurde ermordet.
Der damalige nordhessische Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) wurde ermordet. © dpa | Uwe Zucchi

Ein weiteres Indiz aus Sicht der Ermittler ist nach Informationen unserer Redaktion: E. wurde in den Vernehmungen nach dem Lübcke-Mord auch zu dieser Tat in Lohfelden befragt. Zwar hatte er laut Ermittler die Tat nicht gestanden, aber zugegeben, an dem Tag einen Streit mit einem Asylbewerber gehabt zu haben.

Dabei ist nicht davon auszugehen, dass Stephan E. die Messer-Attacke gemeint hat. Er nannte dabei einen anderen Ort, eine andere Tageszeit als die Tatzeit. Aber aus Sicht der Ermittler ist zumindest erwiesen, dass E. an dem Tag in der Nähe des Tatortes war, vielleicht in Rage wegen der Auseinandersetzung früher am Tag.

Beweislage der Ermittler ist dünn

Doch klar ist auch: Die Beweislage der Ermittler ist dünn. Zwar haben Polizisten auf dem Grundstück von E. ein Fahrrad gefunden. Doch die Beschreibung des Irakers würde auch auf etliche andere „Allerwelts-Fahrräder“ passen, heißt es. Auch verdächtige DNA-Spuren an Messern im Haushalt von Stephan E. haben die Ermittler offenbar nicht entdecken können.

Auch die Aussagen, die der Iraker 2015 nach der Tat zu dem Täter gemacht hatte, sind sehr vage. Ein „Mann unter 30 Jahren, der einen Rucksack mitführte“, heißt es dazu in der Polizeimeldung von damals. Später korrigierte das Opfer die Angabe. Der Mann sei „über 30 Jahre alt“. Stephan E. war 2015 Anfang 40.

Erst vor Wochen wurde durch Recherchen des „Spiegel“ bekannt, dass die Polizei E. damals nach der Tat an dem Iraker sogar zu dessen Alibi befragt hatte – schließlich war er den Behörden als Rechtsextremer bekannt. Doch dabei kam offenbar nichts heraus. Weitere Ermittlungen durch die Polizei blieben aus.

E.s Anwalt weist die Vorwürfe zurück

Bleibt vor allem die politische Gesinnung des mutmaßlichen Lübcke-Mörders als Tatmotiv für den Angriff auf den irakischen Geflüchteten. Stephan E. war lange tief in die rechtsextreme Szene in Nordhessen verstrickt, mit Verbindungen vor allem nach Nordrhein-Westfalen.

Stpehan E. hatte schon Anfang der Neunziger einen vermeintlichen Ausländer mit einem Messer angegriffen. In der Vergangenheit soll er auch Kontakte zur gewaltbereiten Neonazi-Gruppe „Combat 18“ gehabt haben.

Der Anwalt von Stephan E. bestreitet die Vorwürfe. Auch sein Geständnis im Fall Lübcke hatte E. zurückgezogen.