Düsseldorf. Unwahre Dinge über Kollegen auf Whatsapp zu verbreiten ist ein Kündigungsgrund. Das hat ein Gericht entschieden. Fall und Urteil.

Eine Frau verbreitet über Whatsapp falsche Informationen über einen Kollegen. Ihr wird gekündigt. Die Entscheidung ist rechtens, das entschied jetzt ein Gericht.

Wer per Whatsapp unwahre Behauptungen über Kollegen verbreitet, kann vom Arbeitgeber f ristlos gekündigt werden.

Der Bund-Verlag verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg, wonach die Meinungsfreiheit zurücktreten muss, wenn das Recht der persönlichen Ehre eingeschränkt wird (AZ 17 Sa 52/18).

Auch bei WhatsApp: Üble Nachrede rechtfertigt eine Kündigung

In dem vorliegenden Fall hatte eine Angestellte erzählt bekommen, dass ein Kollege ein verurteilter Vergewaltiger sei.

Von dieser Anschuldigung, die sich später als falsch herausstellten, berichtete die Frau einer Kollegin über Whatsapp.

Erste Instanz gab Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung statt

Das Gericht entschied, dass üble Nachrede eine Kündigung rechtfertigt. Diese thematisierte die Vorwürfe in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer. Der Chef kündigte der ersten Angestellten daraufhin fristlos, da die üble Nachrede dem Ansehen des Kollegen und der Firma schaden würde.

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Die erste Instanz hatte der Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung noch stattgegeben. Das LAG sieht die Kündigung aber als zulässig an, da dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung der Angestellten nicht zugemutet werden könne.

Grobe Beleidigungen oder Äußerungen, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, rechtfertigen in den Augen des Gerichts eine fristlose Kündigung. (dpa/msb)