Berlin. Mit der geplanten Reform der Straßenverkehrsordnung setzt Minister Scheuer das richtige Signal. Er schützt vor allem Radfahrer.

Da hat Verkehrsminister Andreas Scheuer einen echten Coup gelandet: Mit einer solchen Reform der Straßenverkehrsordnung hat wohl niemand gerechnet, jedenfalls nicht von diesem Minister. Lange galt Scheuer – wie alle seine Vorgänger von der CSU – als Auto-Minister.

Jetzt hat Scheuer, der selbst leidenschaftlich gern hinter dem Steuer sitzt, die Radfahrer entdeckt. Die meisten Regeln, die er in der Straßenverkehrsordnung ändern will, kommen ihnen zugute. Das ist richtig so.

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Es kommentiert für Sie: Philipp Neumann © Reto Klar | Reto Klar

Soll die Verkehrswende richtig klappen, dann müssen Radfahrer besonders in Innenstädten besser geschützt werden. Höhere Bußgelder für das Parken auf Radwegen, mehr Fahrradzonen und ein größerer Abstand beim Überholen von Fahrrädern – das alles hilft den Zweiradfahrern im Alltag enorm. Es macht die Benutzung des Fahrrads sicherer und damit für mehr Menschen attraktiver.

Höhere Bußgelder und neue Schilder sind das richtige Signal

Der Plan, besondere Parkflächen für Lastenräder auszuweisen und ein eigenes Verkehrsschild für Fahrradschnellwege einzuführen, weist ebenfalls in die Zukunft. Die Straßenverkehrsordnung wird damit sogar deutlich weiter sein als die Wirklichkeit, denn noch gibt es relativ wenige Lastenräder und nur wenige Radschnellwege. Aber was zählt, ist in diesem Fall das Signal.

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Scheuer, der zuletzt vor allem mit der missglückten Pkw-Maut in den Schlagzeilen war, zeigt mit der Reform, dass er die Zeichen der Zeit erkannt hat. Nur wenn innerhalb der Städte mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind, kann die Luft dort besser werden. Vor allem aber kann der Verkehrskollaps, der besonders in Großstädten allmorgendlich zu beobachten ist, vermieden werden.

Auch Radfahrer sollten nun Einsicht zeigen

Was jetzt noch fehlt, ist etwas mehr Disziplin von denen, die von dieser Reform profitieren. Auch Radfahrer sollten begreifen, dass rote Ampeln auch für sie gelten und dass auch Radfahrer Rücksicht nehmen müssen – auf Fußgänger und auf Autofahrer. Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung jedenfalls ändert sich nicht: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“