Köln. Maike Kohl-Richter klagt weiter gegen den Autor Heribert Schwan wegen seines Buchs über den Ex-Kanzler. Kohls Sohn erhebt Vorwürfe.

Der Rechtsstreit zwischen Helmut Kohls Witwe und dem Buchautor Heribert Schwan geht weiter: Maike Kohl-Richter hat am Mittwoch ein neues Gerichtsverfahren gegen den Journalisten begonnen.

Nach Angaben des Landgerichts Köln will die 55-jährige Kohl-Richter weitere Textstellen aus Schwans Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verbieten lassen. Außerdem möchte sie vom Verlag Random House wissen, welche Gewinne mit dem Bestseller erzielt worden sind. Anschließend könnte sie gegebenenfalls auf Schadenersatz klagen.

In der Verhandlung wurde Kohls jüngerer Sohn Peter Kohl als Zeuge gehört. Er erhob dabei Vorwürfe gegen Maike Kohl-Richter. Es gehe ihr darum, „die Deutungshoheit über das politische Erbe von Helmut Kohl zu erlangen und auf Ewigkeiten zu besetzen“, sagte der 54-Jährige am Mittwoch in dem neuen Verfahren.

Maike Kohl-Richter klagt wegen Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“

Für diese Aufgabe sei Kohl-Richter aber nicht qualifiziert. „Sie ist keine Historikerin, sie war 50 Jahre nicht dabei. Sie hat keine Ahnung.“ Peter Kohl warf Maike Kohl-Richter vor, ihn seit Jahren mit Anwaltsschreiben zu überziehen. „Das ist schon eine Beeinträchtigung der Lebensqualität.“ Bei manchen Briefen, die angeblich noch sein Vater geschrieben habe, bezweifelten er und der Rest der Familie, dass der zuletzt schwer kranke Kohl tatsächlich der Verfasser und Unterzeichner gewesen sei.

Der Autor Heribert Schwan.
Der Autor Heribert Schwan. © dpa | Rolf Vennenbernd

Maike Kohl-Richter, die sich in der Vergangenheit über ihr schlechtes Image beschwert hatte, klagt wegen des Buchs „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“, das im Jahr 2014 erschien. Es enthielt zahlreiche kritische Äußerungen des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl über andere Politiker. Diese Zitate stammten aus Tonbandmitschnitten von Gesprächen, die Kohl zur Vorbereitung seiner Memoiren mit Schwan als seinem Ghostwriter geführt hatte.

OLG: Geldanspruch nicht auf Witwe übertragbar

Vor Fertigstellung des letzten Bandes zerstritten sich die beiden. Daraufhin schrieb Schwan auf eigene Faust das „Vermächtnis“-Buch mit Zitaten, die Kohl nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte.

Der CDU-Politiker verklagte Schwan und erstritt eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro. Bevor das Urteil jedoch rechtskräftig werden konnte, starb Kohl im Juni 2017.

Ein Jahr später urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass der Geldanspruch nicht auf seine Witwe vererbbar ist. Das Gericht bestätigte aber das Verbot von 116 Textstellen und kritisierte eine „Fülle von Fehlzitaten und Kontextverfälschungen“. Im Jahr 2017 hatte die Welt bewegend Abschied von Helmut Kohl genommen.

(dpa/les)