Berlin/Köln Volt. Der Wahl-O-Mat für die EU-Wahl ist wieder online. Die Bundeszentrale für politische Bildung will ihn für die Zukunft überarbeiten.

Der Wahl-O-Mat zur Europawahl ist wieder online: Die Bundeszentrale für politische Bildung, die die Entscheidungshilfe vor Wahlen im Internet anbietet, hat sich mit der Partei „Volt Deutschland“ außergerichtlich geeinigt.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag entschieden, der Wahl-O-Mat dürfe in seiner jetzigen Form nicht mehr angeboten werden. Die Begründung: Das Frage-Antwort-Tool benachteilige kleinere und unbekannte Parteien. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) nahm ihn aus dem Netz und legte nun Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss ein

Urteil: Wahl-O-Mat verletzt Chancengleichheit

Mit dem Wahl-O-Mat können Bürger vor einer Wahl ihr eigenen Ansichten mit den Positionen der Parteien abgleichen. So auch vor der Europawahl am kommenden Sonntag. Hat man die 38 Fragen des Wahl-O-Mats für die Europawahl beantwortet, kann man Parteien auswählen, um die Antworten mit deren Standpunkt zu verschiedenen Themen zu vergleichen. Ein Prozentwert zeigt dann den Grad der Übereinstimmung an.

Rückmeldungen zu den 38 Thesen haben aber 40 Parteien gegeben. Die Auswahl von nur acht sei zu wenig, fand die Partei – und war mit einem Eilverfahren gegen den Wahl-O-Mat vorgegangen. Mit Erfolg. Am Montag hatte das Kölner Gericht seinen Entschluss veröffentlicht. Der Anzeigemechanismus verletze das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit, heißt es da.

Bei künftigen Wahlen werde die Auswertungsseite des Wahl-O-Mat dann ohne eine Beschränkung der Auswahl auf maximal acht Parteien auskommen, teilte die Bundeszentrale für politische Bildung mit. Die Nutzer könnten dann selbst entscheiden, mit welchen und mit wie vielen Parteien sie ihre Voten vergleichen wollen. Die Möglichkeit, alle Parteien gleichzeitig über eine einzige Schaltfläche auszuwählen, werde als neue Funktionalität gut sichtbar sein.

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Wahl-O-Mat zur Europawahl: Technische Gründe ließen Richter nicht gelten

„Volt Deutschland“ erklärte zu der erfolgten Einigung mit der Bundeszentrale, der Wahl-O-Mat werde zur nächsten Wahl in verfassungskonformer Version angeboten, in der die Chancengleichheit zwischen den Parteien sichergestellt sei. „Der Weg ist frei, dass in Zukunft jede Nutzerin und jeder Nutzer frei auswählen kann, mit wie vielen Parteien sie/er die eigenen Antworten vergleichen will.“ Die freie und informierte politische Meinungsbildung werde so verbessert.

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Dem OVG NRW lagen bis Donnerstagabend keine schriftlichen Unterlagen über eine Einigung vor. Dies ist nach Aussagen einer OVG-Sprecherin erforderlich, um das Verfahren abzuschließen. Nur so werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln außer Kraft gesetzt.

Nach Angaben der Bundeszentrale ist der Wahl-O-Mat seit 2002 im Einsatz, um vor allem junge Wähler zu informieren und zu mobilisieren. „Inzwischen hat er sich dabei als feste Größe für politische Information im Vorfeld von Wahlen etabliert“, erklärte ein Sprecher. Nach Angaben der Zentrale wurde der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2017 knapp 15,7 Millionen Mal gespielt. (mit dpa/moi)