Berlin. Der Bundestag hat den Wahlausschluss von vollbetreuten Behinderten beendet. Das gilt auch für schuldunfähige Täter in Psychiatrien.

Bisher durften behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, pauschal bei Bundestags- und Europawahlen nicht mitentscheiden. Damit ist nun Schluss. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden am frühen Freitagmorgen vom Bundestag aufgehoben.

Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät – aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26. Mai wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte.

Ausschluss von Behinderten bei Wahlen verfassungswidrig

Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind. Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.

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Vollbetreuten Behinderten wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen.

• Die erste Chance mitzuwählen, gibt es am 26. Mai bei der Europawahl: Das sind die wichtigsten Informationen.

• Dafür muss man nicht einmal ins Wahllokal gehen: Europawahl 2019: Kann man per Briefwahl oder online wählen?

• Wer noch Entscheidungshilfe braucht: Wahl-O-Mat zur Europawahl: Welche Partei würden Sie wählen?

(dpa/cho)