Hannover. Ein Fußgänger läuft vor ein Rad. Der Fahrer rastet völlig aus und prügelt ihn dafür zu Tode. Er muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Im Oktober vergangenen Jahres prügelte ein Radfahrer derart brutal auf einen Fußgänger ein, dass dieser später an seinen schweren Verletzungen starb – ein Fall, der aufgrund seiner Radikalität bundesweit Aufmerksamkeit erlange. Am Dienstag sprach das Landgericht Hannover das Urteil gegen den Radfahrer.

Tatsächlich muss der Angeklagte Muharrem C. (28) ins Gefängnis – der Richter verurteilte ihn zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Verurteilt wurde C. wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Prügelattacke: „Mehrfach wuchtige Faustschläge ins Gesicht“

Die Geschichte ist tragisch: Ein 40-Jähriger Passant war in einer verkehrsberuhigten Zone in Hannover unvermittelt auf die Straße gelaufen, der Blick vermutlich auf sein Handy gerichtet. Ein Radfahrer musste ausweichen.

Das hatte den 28-jährigen Fahrer offenbar so in Rage versetzt, dass der mit „mehrfach wuchtigen Faustschläge ins Gesicht“ auf den Mann einschlug, wie Zeugen später berichteten. Nach Behördenangaben sei das Opfer gestürzt und habe lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Nach der Prügelattacke war der Fußgänger gestorben.

Zum Auftakt des Prozesses hatte der Angeklagte in einer schriftlichen Erklärung die Faustschläge gestanden. Verantwortlich dafür machte er seine Drogensucht. In der Verhandlungen hatte er zusätzlich bestätigt, Erfahrungen im Kickboxen zu haben.

Staatsanwaltschaft plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge

Das Brisante: Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und fünf Jahre und acht Monate Haft gefordert – und wich damit von der Anklage wegen Totschlags ab.

Das Plädoyer folgte somit dem ersten Tatverdacht der Behörden auf Körperverletzung. Diese Einschätzung war jedoch zwischenzeitlich revidiert worden. Er war wegen des versuchten Totschlags beschuldigt. (dpa/vem)