Berlin. Baden-Württemberg muss bis zum 1. Juli Fahrverbote für Euro 5 Diesel in den Luftreinhalteplan aufnehmen. Sonst droht ein Zwangsgeld.

Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Zwangsgeldbeschluss erwirkt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn es nicht bis zum 1. Juli 2019 Fahrverbote für Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufnimmt. Das teilte die Deutsche Umwelthilfe mit.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches eine Einhaltung des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerts von 40 µg/m3 fordert, sei laut Verwaltungsgericht zu erfüllen. Der Aufbau von Luftfiltersäulen seien in ihrer Wirkung nicht vergleichbar mit denen eines Fahrverbots für Euro 5-Diesel-Fahrzeuge in bestimmten Zonen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „schallende Ohrfeige“ für die Regierung in Baden-Württemberg: „Wann endlich versteht die grün-schwarze Landesregierung, dass Recht und Gesetz auch dann einzuhalten sind, wenn die schwäbischen Autokonzerne damit nicht einverstanden sind?“ Resch fordert zudem die Autoindustrie auf, eine Hardware-Nachrüstung für alle betroffenen Diesel-Fahrzeuge zu übernehmen. (jb)