Düsseldorf. Die Influencerin Bonnie Strange ist zu 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Sie hatte einen Verkäufer auf Snapchat beleidigt.

Die Beleidigung eines Modeverkäufers wird teuer für Bonnie Strange: Die Influencerin ist zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Der Anwalt des Verkäufers hatte in der Klageschrift 20.000 Euro gefordert.

Ausschlaggebend waren laut der Urteilsbegründung der stark beleidigende Charakter ihrer Äußerungen und die Verbreitung mehrerer Videos in der Social-Media-App Snapchat. Moderatorin, Bloggerin, Influencerin, Model – Bonnie Strange zählt zur deutschen Social-Media-Prominenz.

Bonnie Strange geriet mit Modeverkäufer aneinander

Im Dezember 2017 hatte Bonnie Strange, alias Jana W., nach eigener Darstellung mit einer Freundin in Berlin shoppen gewesen sein. In einem Modegeschäft habe sie mehrere Kleidungsstücke, an denen sie interessiert war, auf den Boden gelegt. Der Verkäufer habe sie aufgefordert, die Sachen aufzuheben. Strange soll zu ihrer Freundin „Boah, so ein Arsch“ gesagt haben.

Der Verkäufer ließ das Model daraufhin per Sicherheitsdienst aus dem Laden entfernen, wo der Streit weiter eskalierte. Unter anderem soll die 32-Jährige die Szene via Snapchat veröffentlicht haben.

Bonnie Strange hat Fehler zugegeben

Die Richter urteilten nun, die Videos, in denen sie den Verkäufer unter anderem als „Arschloch“ bezeichnet hatte, hätten sich aufgrund ihrer Bekanntheit stark verbreitet.

Im Februar hatte sich Strange für den Vorfall entschuldigt. Zuvor hatte sie eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, die getätigten Aussagen nicht mehr zu wiederholen. Ihr Anwalt sagte im Februar, seine Mandantin sehe ein, dass sie einen großen Fehler gemacht und emotional überreagiert habe.

Zur Urteilsverkündung waren weder die Klägerseite noch Bonnie Strange oder ihr Anwalt erschienen. (sdo/dpa)