Berlin. Im Mai 2021 soll die Bevölkerung neu gezählt werden. Der Stichtag ist der 16. Mai. Das Kabinett hat nun die Regeln dafür festgelegt.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, dass die genauen Regeln für den Zensus 2021 festlegt: Zu der Volkszählung mit Stichtag 16. Mai ist Deutschland nach EU-Recht verpflichtet. Das nun beschlossene Gesetz regelt die Auskunftspflichten und Datenschutzfragen.

Die Zählung nimmt nicht nur die Bevölkerung in den Blick, sondern soll auch Daten zu Erwerbstätigkeit und Wohnsituation liefern. Die letzte Volkszählung war 2011. Neben der Übermittlung behördlicher Daten sind auch ergänzende Befragungen der Bevölkerung vorgesehen. Die Statistischen Landesämter können für diese Stichproben-Erhebungen Beauftragte auswählen. Diese müssen die Befragung spätestens zwölf Wochen nach dem Stichtag abgeschlossen haben. (dpa/les)