Berlin/Neuss. Weil sie die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans PKK unterstützen, hat der Innenminister zwei Firmen verboten. Durchsuchungen in NRW.

Wegen ihrer Unterstützung für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat Bundesinnenminister Horst Seehofer zwei Firmen verboten. Wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte, richtet sich das Verbot gegen die „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“ mit Sitz in Neuss. Sie gelten als Teilorganisationen der PKK.

Laut Innenministerium werde das Verbot seit den frühen Morgenstunden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Material vollzogen. Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume habe sich der Verdacht bestätigt, dass die Geschäfte beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK diene, teilte das Ministerium mit.

Firmen arbeiten laut Ministerium für PKK

Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kämen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“, sagte Seehofer. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten, sie wird vom Bundesgerichtshof als Terrororganisation eingestuft.

Die PKK ist in Deutschland den Angaben zufolge mit etwa 14.500 Anhängern mit Abstand die mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation. Die Partei nutze Deutschland als Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung.

Seit 2004 hätten die Strafverfolgungsbehörden der Länder in einer sehr hohen vierstelligen Zahl strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug eingeleitet. (dpa/epd/moi)