Berlin. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Kennzeichenkontrolle nicht rechtens ist. Die Entscheidung trifft drei Bundesländer.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den automatischen Abgleich von Nummernschildern aller Autofahrer für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind mindestens drei Bundesländer - Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

Auslöser der juristischen Entscheidung ist das Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Es erlaubt Beamten, die Kennzeichen vorbeifahrender Autos kurzzeitig zu erfassen, abzugleichen und so möglicherweise gesuchte Fahrzeuge zu erkennen. Geklagt hatten betroffene Autofahrer (Az. 1 BvR 2795/09 u.a.).

Länder setzen Autokennzeichen-Erkennung unterschiedlich ein

Beim Kennzeichen-Abgleich zur Gefahrenabwehr werden mit speziellen Geräten an der Fahrbahn die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos kurz mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst. Ergibt der automatisierte Abgleich mit dem Fahndungsbestand keinen Treffer, werden die Daten sofort wieder gelöscht.

Die Länder setzen das System zu unterschiedlichen Zwecken ein, zum Beispiel um Einbruchserien zu beenden oder Großveranstaltungen zu schützen.

Gericht sieht Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung

Laut Urteil greift der Abgleich immer in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das sei nur teilweise gerechtfertigt. Die Gründe sind je nach Bundesland verschieden.

In Bayern hat der Freistaat beispielsweise gar keine Gesetzeskompetenz, um die Kontrollen – wie dort vorgesehen - unmittelbar zum Grenzschutz zu erlauben. Baden-Württemberg und Hessen müssen künftig die Fahndungsdaten enger eingrenzen, mit denen abgeglichen wird.

Im Großen und Ganzen können die Vorschriften trotzdem erst einmal in Kraft bleiben – sie müssen allerdings bis spätestens Ende 2019 nachgebessert werden. Gegenstand der Klagen waren nur die Vorschriften in den drei Bundesländern.

Auch andere Länder haben den Kennzeichenabgleich in ihren Polizeigesetzen vorgesehen.

Technik könnte auch bei Diesel-Fahrverboten eingesetzt werden

Auch in Sachen Diesel-Fahrverboten soll eine vergleichbare Technik zum Einsatz kommen, zumindest ist das der Plan, Angela Merkel kündigte die automatische Kennzeichenerfassung im Dezember an. (ses/dpa)