Frankfurt/München. Hoffnung für viele Schuldner: Die Europäische Union will die Laufzeit von Privatinsolvenzen für alle Betroffenen auf drei Jahre kürzen.

Wer in der Schuldenfalle steckt, hat Grund zur Hoffnung: Nach einer Pleite soll man künftig schneller die Chance auf einen schuldenfreien Neuanfang bekommen. Die EU will die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre verkürzen.

Dies ist in bestimmten Fällen in Deutschland zwar möglich. Allerdings schaffen es bislang nur die wenigsten Betroffenen. Zuletzt waren es nach Daten der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel 5,8 Prozent. Aus Sicht von Insolvenzrechtsexperten sind die Hürden für die meisten zu hoch.

Denn nur, wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann vorzeitig von der Restschuld befreit werden. Die reguläre Laufzeit einer Privatinsolvenz in Deutschland beträgt aktuell sechs Jahre.

Privatinsolvenzen: Richtlinie für Sommer 2019 erwartet

Das könnte sich nun ändern. Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich jüngst auf eine Verkürzung auf drei Jahre geeinigt. Die entsprechende Richtlinie dürfte voraussichtlich im Sommer vorliegen.

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    „Sie sollte zügig in deutsches Recht umgesetzt werden“, mahnte Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht. „Die Richtlinie sieht vor, dass der Schuldner innerhalb von drei Jahren eine Entschuldung erreichen können muss. Die bisherige deutsche Regelung wird so nicht bleiben können.“

    Das Bundesjustizministerium erklärte auf Anfrage, man werde sich nach der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie so schnell wie möglich an die Umsetzung machen.

    Wer profitiert von der Verkürzung?

    Von den neuen Vorschriften dürften allerdings nur Verbraucher profitieren, die in Zukunft in die Schuldenfalle geraten. „Eine Anwendung des künftigen Systems auf Altfälle wäre sehr ungewöhnlich“, sagte Henning, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.

    Die Experten hatten bereits in der Vergangenheit einen Erlass der restlichen Schulden grundsätzlich nach drei Jahren ohne jede Quote gefordert – auch um die Justiz zu entlasten.

    Nach Berechnungen von Crif Bürgel erreichten seit Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform im Sommer 2014 insgesamt 7,4 Prozent der Betroffenen einschließlich ehemals Selbstständiger die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Crif Bürgel wertete Daten der Amtsgerichte aus.

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      Große Unterschiede je nach Alter

      Durchschnittlich sind die Betroffenen den Angaben zufolge mit rund 30.000 Euro verschuldet. Zwischen den Altersgruppen gibt es aber große Unterschiede. Unter 25-Jährige stehen im Schnitt mit knapp 11.000 Euro in der Kreide. Ihnen gelinge es überproportional häufig, schon nach drei Jahren die restlichen Schulden erlassen zu bekommen.

      Bei Älteren ist der Berg der Verbindlichkeiten meist deutlich größer, etwa wegen des Kaufs einer Immobilie. Über 61-Jährigen, die Privatinsolvenz anmeldeten, hatten demnach im Schnitt ein Minus von 45.000 Euro angehäuft.

      Schulden bei Banken, Energieversorgungen und Vermietern

      Betroffene müssen während der Laufzeit der Insolvenz den Teil ihres Einkommens, der über das Existenzminimum hinausgeht, abgeben. Besitztümer, sofern sie nicht lebensnotwendig sind, werden gepfändet.

      Laut Crifbürgel verschulden sich die meisten Insolventen bei Versandhändlern, Telefongesellschaften, Banken, Versicherungen, Energieversorgern, Vermietern oder Behörden.

      Die Privatinsolvenzen in Deutschland nehmen aber von Jahr zu Jahr weiter ab. Nach Daten der Auskunftei Creditreform rutschten im vergangenen Jahr 68.600 Privatleute (ohne ehemals Selbstständige) in die Pleite. Das waren 4,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

      Hauptgründe hierfür sind nach Einschätzung von Creditreform sinkende Arbeitslosenzahlen und steigende Bruttolöhne. (dpa/cho)