Berlin. Bisher brauchten Männer laut Dienstvorschrift alle Geschlechtsorgane, um Polizist zu werden. Die Innenminister wollen das nun ändern.

Männer, die nicht alle männlichen Geschlechtsorgane haben, sollen zukünftig trotzdem bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt arbeiten können.

Dafür wollen die Innenminister von Bund und Ländern demnächst sorgen, indem sie eine Vorschrift abschaffen, die das derzeit verhindert. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Es geht um die „Polizeidienstvorschrift 300“, die die körperlichen Voraussetzungen für den Dienst bei Bundespolizeibehörden regelt. Darin ist bislang unter anderem festgelegt, dass der „Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden“ die Tauglichkeit für den Polizeidienst grundsätzlich ausschließt.

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Trans- und Intersexuelle gibt es in den Vorschriften nicht

Zudem muss laut Vorschrift bei Bewerbern und Bewerberinnen das männliche bzw. weibliche „Hormonsystem intakt sein“. Variationen der Geschlechtsentwicklung, zum Beispiel bei trans- und intersexuellen Menschen, sind in der Vorschrift nicht vorgesehen.

Diese Kriterien sollen nun wegfallen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Überarbeitung der Vorschrift hat, laut Innenministerium ihre Arbeit im November 2018 abgeschlossen, der Bericht der Gruppe soll im Frühjahr gebilligt werden.

Anschließend soll die Vorschriftenkommission mit einer Überarbeitung der Vorschrift beauftragt werden, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Grundsätzlich werde bei Einstellungsuntersuchungen schon jetzt auf eine Prüfung dieser Kriterien verzichtet, sagt man im Innenministerium.

„Gute Polizeiarbeit hängt nicht von Geschlechtsteilen ab“

Jens Brandenburg, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Themen von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI), begrüßte die Entscheidung, die Vorschrift zu ändern. „Das ist ein gutes Signal für alle trans- und intergeschlechtlichen Menschen, die im Polizeidienst für unser Land arbeiten wollen“, sagte Brandenburg unserer Redaktion.

Gute Polizeiarbeit hängt weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab.“ Es sei gut, dass die Innenminister diesen „Unsinn“ erkannt haben.

Nun müsse die Streichung der Kriterien schnell umgesetzt werden. Auch Benjamin Strasser, der für die FDP im Innenausschuss sitzt, sagte es sei begrüßenswert, dass „diskriminierende Restriktionen“ nun entfernt würden.

Der Bundestag hatte erst im Dezember eine Änderung des Personenstandsrechts verabschiedet, nach der im Geburtenregister nun neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ als Geschlechtseintrag möglich ist.

Das Parlament folgte damit dem Bundesverfassungsgericht, dass 2017 entschieden hatte, dass es auch für intersexuelle Menschen die Möglichkeit eines positiven Geschlechtseintrags geben muss.