Karlsruhe. Privatversicherte bekommen kein Geld von ihren Versicherungen zurück. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Privatversicherte bekommen kein Geld von ihren Versicherungen zurück. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der BGH musste sich mit Hunderten Klägern beschäftigen, die ihre Beitragserhöhungen nicht akzeptierten. Das müssen Privatpatienten jetzt wissen:

BGH urteilt über Privatversicherungen – Worum ging es?

Der Kläger hatte bei der Axa eine Krankheitskosten- und eine Krankentagegeld-Versicherung und wehrte sich gegen Erhöhungen seiner Tarife in den Jahren 2012 und 2013. Gestritten wurde um gut 1000 Euro plus Zinsen.

Dabei ging es dem Mann nicht um etwaige Fehler bei der Berechnung. Er hielt die Anhebungen aus formalen Gründen für unwirksam: Der an den Prämienanpassungen beteiligte Treuhänder sei nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig gewesen.

Doch der BGH entschied nun: Allein wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des an Beitragserhöhungen beteiligten Treuhänders stehen Versicherten keine Rückerstattungen zu.

Demnach ist es nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit nachzuprüfen, wenn Kläger sich gegen gestiegene Beiträge wehren. Denn alle Treuhänder werden vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die Aufsichtsbehörde Bafin überprüft.

Ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichend begründet wurden, bleibe aber selbstverständlich gerichtlich überprüfbar, so der BGH.

Welche Rolle spielen die Treuhänder bei Privatversicherungen?

Ihre Zustimmung ist notwendig, wenn eine private Krankenversicherung (PKV) die Beiträge anheben oder auch senken will. Für die Neukalkulation gibt es genaue Vorschriften, und der Treuhänder überprüft, ob die Berechnungsgrundlagen korrekt sind. Das soll die Versicherten vor ungerechtfertigten Beitragserhöhungen schützen.

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Wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse kommen für die Aufgabe nur sehr wenige erfahrene Versicherungsmathematiker infrage. Anfang Juni 2018 waren laut Bundesfinanzministerium branchenweit nur 16 Treuhänder tätig, bei derzeit 43 privaten Krankenversicherungen.

Auch deshalb prüft oft ein und derselbe Treuhänder über viele Jahre alle Anpassungen in sämtlichen Tarifen einer bestimmten Versicherung. So funktioniert eine Beitragsanpassung in der PKV.

Warum hätte der Fall zum Problem werden können?

Nicht nur die Axa hätte ihren Kunden Geld zurückzahlen müssen.
Nicht nur die Axa hätte ihren Kunden Geld zurückzahlen müssen. © dpa | Federico Gambarini

Auch der Treuhänder, der die Beitragssteigerungen des Klägers genehmigt hatte, prüfte bis zu seinem Tod 2014 rund 15 Jahre lang sämtliche Axa-Tarife. Für dieses Mandat bezog der Mann, wie im Prozess offengelegt wurde, in den Jahren 2010 bis 2013 rund die Hälfte seiner gesamten Jahreseinkünfte von der Axa.

Das entspricht Summen zwischen etwa 106.000 und gut 149.000 Euro. Der Kläger traut ihm deshalb nicht: Er sei von der Axa wirtschaftlich abhängig.

Weshalb hatte der Fall so große Bedeutung?

Erst das Amtsgericht, dann das Landgericht Potsdam haben dem Kläger Recht gegeben, die Erhöhungen für unwirksam erklärt und ihm das mehr gezahlte Geld zugesprochen.

Sie orientierten sich dabei an einer Vorschrift für Wirtschaftsprüfer: Diese dürfen zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit nicht über mehrere Jahre mehr als 30 Prozent ihrer Einkünfte vom selben Unternehmen beziehen.

Etliche Gerichte haben sich dieser Linie angeschlossen. Der Berliner Rechtsanwalt Knut Pilz, der den Karlsruher Kläger vertreten hat und auch sonst die meisten Prozesse führt, hat nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 600 Klagen gegen verschiedene Versicherer eingereicht, darunter auch die DKV und die Allianz. In erster Instanz habe er rund 85 Fälle gewonnen und einen verloren, sagt Pilz. Noch ist kein Urteil rechtskräftig.

Wie reagierten die privaten Versicherer?

Die Axa ging davon aus, dass sie sich an die gesetzlichen Regelungen gehalten hat. Denn der Treuhänder wurde – wie es vorgeschrieben ist – vorab von der Aufsichtsbehörde Bafin auf seine Unabhängigkeit hin geprüft und zugelassen.

Auch die Bafin selbst hat sich 2017 kritisch dazu geäußert, einen Treuhänder allein wegen seiner Einkünfte unter „Generalverdacht“ zu stellen. Zum Wirtschaftsprüfer gebe es „erhebliche Unterschiede“.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hatte der Branche zuvor Hoffnung gemacht: Die Richter dort waren der Auffassung, dass die Unabhängigkeit nur bei der Zulassung des Treuhänders eine Rolle spiele, Zivilgerichte könnten bei Zweifeln keine Beitragserhöhungen kippen. Der PKV-Verband mahnt seit längerem eine Reform an, auch um den Kreis der Treuhänder zu erweitern.

Gesetzliche Krankenkassen senken Zusatzbeitrag

Viele gesetzlich Krankenversicherte dürfen sich hingegen freuen. Mehrere Kassen senken die Zusatzbeiträge. Diese Krankenkassen werden 2019 günstiger.

Höhere Beiträge wiederum wurden zuletzt für Kinderlose diskutiert. Sie sollten nach dem Willen von Gesundheitsminister Jens Spahn mehr in die Pflege- und Rentenversicherung einzahlen. (dpa/cho)