Berlin. Jens Spahn will bis 2020 das E-Rezept. Ärzte, Krankenkassen und Apotheker zweifeln jedoch am Zeitplan des Bundesgesundheitsministers.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stößt mit seinen Plänen, in knapp zwei Jahren ein elektronisches Rezept einzuführen, auf deutlichen Widerstand. Apotheker, Ärzte und Krankenkassen zweifeln vor allem an Spahns Zeitplan: „Ob eine störungsfreie Einrichtung einer elektronischen Verordnung in sieben Monaten gelingen kann, sollte zumindest kritisch hinterfragt werden“, kommentierte die Bundesärztekammer die Pläne.

Spahn hatte Mitte November angekündigt, dass Ärzte im Jahr 2020 ihre Verschreibungen auf elektronischem Weg an eine Apotheke übermitteln können. Damit will er die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben.

E-Rezept nach Spahns Plänen ab Frühjahr 2020

„Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt“, sagte Spahn mit Blick auf elektronische Patientenakten und Modellversuche zu Video-Sprechstunden. Das Gesetz, mit dem das E-Rezept möglich wird, soll im Frühjahr 2020 in Kraft treten.

Anschließend sollen Ärzte, Apotheker und Krankenkassen in sieben Monaten für einen reibungslosen Ablauf sorgen.

Kassenärzte befürchten steigenden Aufwand

Diese vorgesehene Frist „ist kritisch zu sehen“, heißt es nun in der Stellungnahme des Krankenkassenverbands zum Gesetzentwurf. Die Apotheker deuten in ihrer Reaktion auf Spahns Pläne sogar an, sie bräuchten noch länger, um das elektronische Rezept vorzubereiten: Die Sieben-Monats-Frist könne erst dann wirklich starten, wenn alle Beteiligten ein halbes Jahr lang Eckpunkte verhandelt hätten.

Die Kassenärzte, die das elektronische Rezept im Alltag ausstellen müssen, melden die größten Bedenken an: Wenn die Ärzte das Rezept, wie Spahn es plant und die Krankenkassen es fordern, mit einer Geheimnummer freigeben müssen, bedeute das einen „deutlich steigenden Aufwand“.

Ausdrücke sollten dann nicht mehr erforderlich sein

Das dafür benötigte Terminal stehe bisher nur am Empfangstresen der Praxis. Eine Unterschrift des Arztes per Hand auf Papier sei im Vergleich dazu immer noch schneller. Die Kassenärzte fordern deshalb eine noch nicht näher beschriebene „fortgeschrittene Signatur“ und eine vollständige sichere Digitalisierung aller Informationen vom Arzt bis zum Apotheker.

Schließlich betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme: „Auf keinen Fall sollten ‚behelfsmäßig‘ weiterhin Ausdrucke erforderlich sein.“ (phn)