Berlin. Das Finanzministerium spielt laut der FDP die Brisanz der „Phantom-Aktien“ herunter. Kritik gibt es auch für die Bankenaufsicht.

Beim möglichen Betrugsskandal mit „Phantom-Aktien“ auf Kosten der Steuerzahler wirft die FDP Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor, in Bezug auf das Ausmaß des Schadens und die genauen Abläufe der Steuertricksereien weiter im Dunkeln zu tappen.

Bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages habe eine Staatssekretärin, die Scholz am Mittwoch vertreten habe, versucht, die Brisanz herunterzuspielen, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Florian Toncar, unserer Redaktion.

So argumentiere das Ministerium, mit der Änderung der Rechtslage 2011 (Wolfgang Schäuble war damals Finanzminister) sei dieses Betrugsmodell nicht mehr Erfolg versprechend gewesen.

Steuer-Erstattungsverfahren ausgesetzt

Toncar kann das nicht nachvollziehen: „Wenn der Betrug mit Phantom-Aktien seit sieben Jahren praktisch kein Problem mehr ist, warum hat dann das Finanzministerium am 15. November das elektronische Steuer-Erstattungsverfahren vorübergehend ausgesetzt?“

Nach dem milliardenschweren Cum-Ex-Skandalwar bekannt geworden, dass die Kölner Staatsanwaltschaft nun bei auffälligen Geschäften mit „Phantom-Aktien“ (sogenannte Cum-Fakes) ermittelt.

Konkret geht es um American Depositary Receipts (ADR), die in den USA gehandelt werden. Für jedes ADR-Papier muss normalerweise eine echte Aktie hinterlegt werden. Großbanken sollen Millionen ADR verkauft haben, ohne dass es dafür echte Aktien gab. Für Dividenden wurde keine Kapitalertragsteuer gezahlt. Banken stellten aber Steuerbescheinigungen aus, für die deutsche Kapitalertragsteuer erstattet wurde.

Bafin ging Hinweisen nicht nach

Für Kritik im Finanzausschuss sorgt, dass die Bankenaufsicht Bafin Hinweisen aus den USA offensichtlich nicht weiter nachging.

Auf die Frage des Ausschusses, wie die Behörde auffällige Umsatzbewegungen mit Aktien von Dax-Konzernen rund um den Dividendenstichtag prüfe, antwortete das Ministerium in einem Schreiben: „Eine regelmäßige Prüfung, ob um Dividendenstichtage (Umsatz-)Auffälligkeiten vorliegen, findet derzeit in der Bafin nicht statt und wäre mit erheblichem zusätzlichen Aufwand verbunden.“