Berlin. Das Bundesamt für Migration informierte den Verfassungsschutz über 7.096 Asylsuchende, die eine schwere Straftat im Land planen könnten.

Seit 2015 warnen die Sicherheitsbehörden davor, dass auch Islamisten, Kriegsverbrecher oder Terroristen in einigen Fällen die Fluchtrouten nach Deutschland nutzen könnten, um getarnt als Flüchtling einzureisen. Seit 2017 gibt es eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) – eine Lehre aus dem Anschlag des Tunesiers Anis Amri in Berlin.

Eine Folge der engeren Kooperation: Die Meldungen des Bamf an den Inlandsgeheimdienst sind 2017 offiziell deutlich angestiegen – weil erstmals Islamisten in der Statistik erfasst werden.

2015 waren es nur acht gemeldete Fälle

2017 gab die Asylbehörde mit Sitz in Nürnberg Informationen zu 7096 „nachrichtendienstlich relevanten Personen“ an den Verfassungsschutz weiter. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Innenexpertin der Linke-Fraktion, Martina Renner, hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Verfassungsschutz und Bamf unterhalten laut Bamf sogar Verbindungsbeamte vor Ort. „In wenigen Einzelfällen“ sitzen Verfassungsschützer in Asylanhörungen.

Wie viel Gewicht die neu erfassten Zahlen zu Islamisten in der Statistik haben, zeigen die Zahlen aus den Vorjahren: 2016 leitete das Bamf Informationen zu 24 Fällen an den Verfassungsschutz, 2015 nur acht.

Offen, in wie vielen Fällen der Verdacht erhärtet wurde

Das Bamf ist per Verfassungsschutzgesetz verpflichtet, mit dem Geheimdienst zusammenzuarbeiten. Die Asylbehörde leitet Daten über Flüchtlinge an die Sicherheitsbehörde weiter, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Asylantragsteller eine schwere Straftat wie einen Anschlag begehen könnte. Auch wenn ein Mensch unter Verdacht steht, gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben, etwa durch Kriegsverbrechen, soll das Bamf Meldung machen. Gleiches gilt für Anhaltspunkte für Spionage.

Mehr als 7000 Fälle erscheint viel. Sowohl das Bamf als auch das BfV nennen keine Details. Völlig offen bleibt, in wie vielen Fällen der Verdacht erhärtet werden konnte. Eine andere Zahl lässt vermuten, dass Hinweise oft vage bleiben: In nur drei Fällen zwischen 2015 und 2017 meldeten BfV und Bundesnachrichtendienst dem Bamf, dass sie Asylantragsteller kontaktiert haben.