Berlin. Der Streit um das Kirchenasyl geht weiter. Der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm stört sich an der verlängerten Rückführungsfrist.

Die neuen verschärften Regeln beim Kirchenasyl stoßen bei der evangelischen Kirche auf Kritik. In einem Brief des EKD-Ratsvorsitzenden und bayerischen Landesbischofs Heinrich Bedford-Strohm, der unserer Redaktion vorliegt, an die Dekane der bayerischen Landeskirche heißt es: Durch die neuen Regelungen würden den Kirchenasyl durchführenden Gemeinden Aufgaben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aufgebürdet, „die in manchen konkreten Fällen schwer umzusetzen sind“.

Der EKD-Ratschef setzt sich für Nachbesserungen ein: „Auf verschiedenen Ebenen werden in den nächsten Wochen Gespräche mit verantwortlichen Politikern und Vertretern des Bamf geführt werden, um das bisher vorgelegte Regelwerk weiter zu entwickeln und so mehr schutzbedürftigen Asylbewerbern dauerhaft Hilfe zuteilwerden zu lassen.“

Im Oktober sei bereits ein Treffen zwischen den Ansprechpartnern der Landeskirchen und den Bamf-Vertretern in Nürnberg geplant, um die Praxis weiter zu entwickeln.

Frist auf 18 Monate verlängert

Bedford-Strohms Kritik bezieht sich auf einen neuen Erlass des Bundesinnenministeriums: Seit 1. August gilt eine von sechs auf 18 Monate verlängerte Rückführungsfrist für sogenannte Dublin-Fälle, wenn Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten. Viele Kirchen boten den Schutzsuchenden bisher sechs Monate Unterschlupf.

Bedford-Strohm beklagt: Viele engagierte Christen, die Kirchenasyle durchführen, empfänden, „dass ihr Hilfehandeln immer stärker auf einen Verwaltungsakt reduziert wird“. Ein Kirchenasyl sei aber „zunächst eine christliche Tat der Nächstenliebe“, so der Landesbischof. Er schreibt auch: „So lange Menschen in Not und Bedrängnis sind, wird es das Instrumentarium Kirchenasyl als ultima ratio geben müssen.“

Laut Bedford-Strohm sorgt die seit 2015 vereinbarte Praxis, wonach Gemeinden Dossiers über ihre Kirchenasyl-Fälle anfertigen müssen, für Probleme auf staatlicher Seite. „Selbst wenn alle formalen Vorgaben eingehalten werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Bamf das Dossier ablehnt, nach bisheriger Praxis leider sehr groß“, so der Ratsvorsitzende.

Nach der bundesweiten Statistik seien 79 Prozent der Dossiers abgelehnt worden. „Oft kamen bei Ablehnungen formale Gründe zum Tragen. Eine Prüfung der humanitären Notlage wurde oft nur bedingt vorgenommen“, kritisiert er. Genau diese humanitäre Notlage führe jedoch zu der Gewissensentscheidung des Kirchenvorstands, den Asylbewerber aufzunehmen. „Nach einer Ablehnung vom Bamf bleibt bei den Kirchengemeinden oft nur Unverständnis und Kopfschütteln zurück“, heißt es im Schreiben.

Bei 21 Prozent der Dossiers sei der sogenannte Selbsteintritt erklärt worden, so Bedford-Strohm weiter. In diesem Fall tritt Deutschland in das Asylverfahren ein, so dass die betroffenen Flüchtlinge für die Dauer des Verfahrens aufenthaltsberechtigt sind.

Zuvor war bekannt geworden, dass Kirchengemeinden zuletzt in rund der Hälfte aller Fälle von Kirchenasyl nicht die vereinbarten Dossiers eingereicht hatten. Auf Grundlage der Dossiers soll das Bamf die Härtefälle erneut kritisch prüfen.

Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Hermann Gröhe, mahnte gegenüber unserer Redaktion an: „Es ist gut, dass auch in den Kirchen Versäumnisse beim sogenannten Kirchenasyl nun offen diskutiert werden. Das sogenannte Kirchenasyl kann nur dann einen Beitrag zur Vermeidung von Härtefällen leisten, wenn die Verabredungen mit staatlichen Stellen immer beachtet werden“, sagte der CDU-Politiker. (gau)