Berlin. Sami A. ist rechtswidrig aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben worden. Tunesien strengt ein Verfahren wegen Terrorverdachts an.

Der abgeschobene Sami A. soll laut einem Medienbericht in Tunesien auf freiem Fuß kommen. Das teilte ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde am Freitag mit. Er bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.

Der Evangelische Pressedienst (epd) berichtete hingegen, dass A. keine Reiseauflagen erfüllen müsste. Die Nachrichtenagentur beruft sich auf ein Statement des Sprechers der Antiterroreinheit der tunesischen Staatsanwaltschaft. Jedoch ist Sami A.s Reisepass abgelaufen und sei eingezogen worden. Er könnte also nicht ohne Weiteres Deutschland zurückkehren.

Nach der Freilassung von Sami A. will die Anwältin des Islamisten die Stadt Bochum unter Druck setzen und eine Rückholung ihres Mandanten erzwingen. „Ich erwarte jetzt von der Stadt, dass mein Mandant unverzüglich ein Visum erhält und zurückgeflogen wird“, sagte Seda Basay-Yildiz in Frankfurt am Main. „Die Stadt hatte argumentiert, dass er in Haft sitzt und deshalb nicht geholt werden kann. Dieser vorgeschobene Grund entfällt ja nun.“

Sami A. soll zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben

Der Anwalt des Islamisten in Tunesien, Seif Eddine Makhlouf, teilte mit, sie warteten nun darauf, dass der Untersuchungsrichter seine Arbeit abschließe. Im nächsten Schritt müsse Sami A. dann seinen Reisepass zurückbekommen. Nach der Freilassung wolle er zunächst in seinen Geburtsort Sousse zurückkehren.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster erklärte, die Freilassung bestätige die Rechtmäßigkeit der Abschiebung des Islamisten. „Wenn die tunesischen Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war zusammen“, sagte er der „Berliner Zeitung“ (Samstag). Das bedeute, dass Sami A. an der Grenze zu Deutschland zurückgewiesen werden müsste, sollte er wieder nach Deutschland kommen wollen.

Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen. Von deutschen Behörden wurde A. als Gefährder eingestuft.

Sami A. hatte mit seiner Familie jahrelang in Bochum gelebt. Dort war er auch festgenommen worden und vom Flughafen Düsseldorf ausgeflogen worden. Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei.

Tunesien könnte Sami A. theoretisch ausliefern

Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen. Als der Gerichtsbeschluss dem Flüchtlingsamt mitgeteilt wurde, war der Flug mit Sami A. an Bord schon in der Luft.

Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es aber bislang kein Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich. (ac/dpa)