Vier weitere Länder sollen auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf gebilligt.

Die Bundesregierung will vier weitere Länder auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten setzen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, mit dem die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien sowie Georgien entsprechend eingestuft werden sollen.

Ziel ist es, Asylverfahren zu beschleunigen, indem bei Antragstellern aus diesen Ländern von vornherein die Vermutung gilt, dass keine politische Verfolgung vorliegt. Die Einstufung soll zudem eine abschreckende Wirkung auf Menschen aus diesen Staaten haben.

Nur untergeordnete Rolle in der Statistik

Antragsteller aus als sicher eingestuften Staaten müssen für einen positiven Asylbescheid glaubhaft machen können, dass entgegen der Regelvermutung ein Schaden droht. Kritiker der Regelung, darunter Grüne und Linke sowie Sozialverbände und Flüchtlingsorganisationen befürchten, dass dadurch tatsächlich Verfolgte durchs Raster fallen.

Im Vergleich zu Syrien, Irak oder Afghanistan, woher die meisten Asylbewerber in Deutschland stammen, spielen die vier Länder in der Asylstatistik eine eher untergeordnete Rolle. Im ersten Halbjahr 2018 stand nur Georgien mit insgesamt 2.710 Asylanträgen auf der Liste der zehn Hauptherkunftsstaaten von Flüchtlingen. Im gleichen Zeitraum stellten fast zehnmal so viele Syrer (22.520) einen Asylantrag.

Bundesrat kann Vorhaben stoppen

Das Vorhaben, die Maghrebstaaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, scheiterte bereits einmal an der Mehrheit der von den Grünen mitregierten Bundesländer im Bundesrat. Im März 2017 ließ die Länderkammer die damals schon vom Bundestag beschlossene Regelung durchfallen.

An den Verhältnissen im Bundesrat hat sich nicht viel geändert: Gemeinsam mit dem von SPD und Linken regierten Brandenburg kommen die Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen auf 41 der 69 Stimmen - und damit auf eine deutliche Mehrheit der Skeptiker der Regelung. (epd)