Karlsruhe. Lehrer wollten vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für Beamte zumindest teilweise aufweichen. Das Urteil fiel gegen sie.

Beamte dürfen in Deutschland auch in Zukunft nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag vier gegen das Streikverbot gerichtete Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern zurück.

Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit finde eine Schranke in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Einer dieser Grundsätze sei das Streikverbot. (Az. 2 BvR 1738/12 u.a.)

Gericht: Streikverbot untrennbar mit Berufsbeamtentum verbunden

„Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, sagte er.

Das Beamtenstreikverbot ist nach Überzeugung des Zweiten Senats untrennbar mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in Deutschland verbunden. Namentlich seien dies die beamtenrechtliche Treuepflicht und das Alimentationsprinzip. Voßkuhle wies aber darauf hin, dass Beamte zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden dürfen.

Beschwerdeführer waren wegen Warnstreiks bestraft worden

Die Beschwerdeführer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Die Lehrer wurden in ihren Verfassungsbeschwerden von der Bildungsgewerkschaft GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt. Von rund 800.000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte.

Der Zweite Senat hatte die Verfassungsbeschwerden im Januar in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte dabei das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis zwischen Staat und Beamten betont und davor gewarnt, zwischen hoheitlich und nicht hoheitlich tätigen Beamten zu unterscheiden.

GEW: Streikrechts-Urteil ist „Rückschritt ins vergangene Jahrhundert“

Die Bildungsgewerkschaft GEW zeigt sich enttäuscht vom Karlsruher Urteil zum Streikverbot für Beamte und will möglicherweise weiterkämpfen. „Das Gericht schreibt damit die bisherige Rechtsprechung fest und macht damit einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert“, teilte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Karlsruhe mit. „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte.“

Die GEW werde das Urteil nun prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheiden. Als letzte Möglichkeit bliebe, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Das Bundesverfassungsgericht sieht sich allerdings in Einklang mit der Straßburger Rechtsprechung. (dpa)