Berlin. Im 19. Jahrhundert verloren die Kirchen in Deutschland viel Besitz durch Enteignung. Dafür werden sie bis heute fürstlich entschädigt.

Die Geldzahlungen der Bundesländer an die großen Kirchen sind gegenüber dem Vorjahr um gut 14 Millionen Euro auf den Rekordwert von 538 Millionen Euro gestiegen. Diese sogenannten Staatsleistungen überweist der Staat den Kirchen unabhängig von der Kirchensteuer und von Zahlungen für kirchliche Dienste, etwa in Kindergärten oder Altenheimen.

Über den Anstieg berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf eine Erhebung der Humanistischen Union. Wie der kirchenkritische Verband demnach weiter vorrechnet, erhielten die Kirchen seit 1949 insgesamt fast 17,9 Milliarden Euro Staatsleistungen.

Bremen und Hamburg beteiligen sich nicht

Das Geld fließt dem Bericht zufolge aus dem allgemeinen Steueraufkommen der Länder; Bremen und Hamburg beteiligen sich nicht. Die Ansprüche der Kirchen haben laut „FAZ“ ihren Ursprung im Wesentlichen im 19. Jahrhundert, als Ausgleich für Enteignungen, insbesondere 1803 zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation.

Von den 538 Millionen Euro in diesem Jahr erhalte die evangelische Kirche rund 314 Millionen und die katholische Kirche 224 Millionen Euro, schreibt die „FAZ“. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz kommentierten die Zahlen auf Anfrage der Zeitung nicht. (dpa)