Berlin. Innenminister Seehofer hat dem Bremer Bamf verboten, über Anträge von Flüchtlingen zu entscheiden. Weitere Außenstellen werden überprüft.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat als Konsequenz aus der Affäre um unrechtmäßige Asylentscheide in Bremen der dortigen Außenstelle des Flüchtlingsbundesamtes (Bamf) bis auf Weiteres verboten, über Anträge von Flüchtlingen zu entscheiden. Das teilte das Ministerium am Mittwoch mit.

Seehofer sagte demnach: „Das Vertrauen in die Qualität der Asylverfahren und die Integrität des Ankunftszentrums Bremen ist massiv geschädigt worden.“ Die Bearbeitung der Asylverfahren des Ankunftszentrums Bremen werde von anderen Außenstellen des BAMF mit sofortiger Wirkung übernommen.

Weiter hieß es, ein Bericht der internen Revision des Bamf vom 11. Mai zeige „deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden“.

Überprüfungen auch in NRW

Eine Sprecherin des Bamf bestätigte auch Nachfrage unserer Redaktion, dass die Behörde nun auch zehn weitere Außenstellen in anderen Bundesländern überprüfen werde. Darunter sind die NRW-Standorte in Bonn, Dortmund und die bereits aufgelöste Außenstelle in Bad Berleburg.

Geprüft würden alle "operativen Einheiten", deren Schutzquoten Abweichungen von zehn Prozentpunkten von den jeweiligen Referenzschutzquote aufwiesen. Die Überprüfung bedeute aber nicht automatisch, dass es in diesen Standorten zu Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung von Asylverfahren gekommen ist. "Jedes Asylverfahren stellt einen Einzelfall dar, die Schutzquoten sind beispielsweise abhängig vom der Volksgruppenzugehörigkeit des Antragstellers, seiner Religion oder auch dem Verfolgungsakteuer. Bei den untersuchten Standorten ist zunächst lediglich die vom Bundesschnitt abweichende Schutzquote auffällig, so Natalie Bußenius vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Ermittlungen gegen Bremer Bamf-Chefin

In der Bamf-Außenstelle Bremen sollen zwischen 2013 und 2016 Mitarbeiter mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende rechtliche Grundlage Asyl gewährt haben. Gegen die damalige Bremer Bamf-Chefin und weitere Verdächtige laufen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geht auch einer Strafanzeige gegen Behördenchefin Jutta Cordt und weitere Mitarbeiter nach. Förmliche Ermittlungen seien jedoch nicht eingeleitet worden, sagte eine Sprecherin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Bislang sei routinemäßig lediglich ein Aktenzeichen vergeben worden. Geprüft werde nun der in der Anzeige aufgeworfene Verdacht einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet.

Seehofer wird im Innenausschuss Fragen beantworten

Bereits am Mittwoch kündigte Seehofer an, dass er personelle Veränderungen nicht ausschließe. Er werde alles tun, damit der aufgeklärt werde, sagte der CSU-Chef. Auf Nachfrage ergänzte Seehofer: „Ich werde in der nächsten Woche Entscheidungen über organisatorische und gegebenenfalls auch personelle Konsequenzen treffen.“

Seehofer soll am Dienstag im Innenausschuss des Bundestages Rechenschaft über die Unregelmäßigkeiten beim Flüchtlingsbundesamt ablegen. Wie von Mitgliedern des Ausschuss zu erfahren war, befasst sich der Ausschuss am Dienstag kommender Woche in einer von den Grünen beantragten Sondersitzung noch einmal mit den Vorfällen in der Bremer Bamf-Außenstelle. (mit dpa)