Die Bundesbeauftragte für Datenschutz beklagt Fehlinformationen in der Debatte um die EU-Regeln. Bußgelder seien die letzte Sanktion.

Verbraucherministerin Katarina Barley hat die Bundesbürger ermuntert, sich aktiv am Datenschutz zu beteiligen: „Die europäische Datenschutzgrundverordnung gibt den Menschen mehr Kontrolle über ihre Daten“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion.

An diesem Freitag tritt die neue Verordnung in Kraft. „Dass sich gerade etwas verändert, merkt jeder von uns an den vielen Mails, die dazu auffordern, die eigenen Einstellungen zu aktualisieren“, so Barley. „Davon profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Barley sieht neue Datenschutzregeln als Erfolg

Anstelle der jeweiligen nationalen Datenschutzgesetze gilt am 25. Mai die neue Datenschutzgrundverordnung künftig europaweit. Mit der Datenschutzverordnung habe Europa Handlungsfähigkeit auch bei schwierigen Themen bewiesen: „Das ist ein großer Erfolg“, so Barley.

Die Verbraucher könnten künftig ihr Recht besser durchsetzen, auch wenn es etwa gegen große Internetkonzerne gehe. Sollten diese sich nicht an das neue europäische Recht halten, drohten künftig empfindliche Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Ein "Meilenstein für den Datenschutz in Europa"

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    Voßhoff: Es gilt die Verhältnismäßigkeit

    Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, sieht die Debatte um die EU-Datenschutzverordnung von „Fehlinformationen“ geprägt. „Die Aufsichtsbehörden sind nicht mit der Regis­trierkasse unterwegs“, stellte sie in Berlin angesichts der Sorgen von Bürgern und Kleinbetrieben klar, die befürchten, wegen Fehlern bei der Umsetzung des neuen Regelwerks auf ihren Webseiten mit hohen Bußgeldern belegt zu werden. Voßhoff betonte, das Bußgeld stehe erst am Ende der Kette einer Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    Sie räumte zugleich ein, dass es Probleme geben könnte, wenn Abmahnvereine tätig würden. Hier müsse die Politik diskutieren, wie sie solche Aktivitäten begrenzen könne. Noch sei aber unklar, welche Tatbestände solche Abmahnvereine in den Blick nähmen. Bürgern, die wegen ihrer Webseite abgemahnt werden sollten, riet sie, einen Anwalt einzuschalten oder bei Verbraucherzentralen nachzufragen. Die Aufsichtsbehörden hätten zudem Leitfäden zum Umgang mit der Neuregelung veröffentlicht.

    „Ich werbe dafür, die Wirkung zunächst einmal abzuwarten“, betonte sie. Fehlentwicklungen könnten bei der Evaluierung in zwei Jahren beseitigt werden. Wenn eine Privatperson das Adress­buch im Smartphone mit dem Messengerdienst WhatsApp verknüpfe, sei nicht der einfache Nutzer, sondern das Unternehmen in der Pflicht. (jule/epd)