München. Das Ende des NSU-Prozesses ist erneut verschleppt worden. Wegen vieler kleiner Verfahrensmanöver wurde die Verhandlung erneut vertagt.

Eigentlich sollten am 417. Verhandlungstag die Plädoyers der Verteidigung beginnen. Eigentlich wollte Rechtsanwalt Hermann Borchert begründen, warum die Hauptangeklagte Beate Zschäpe nicht lebenslänglich ins Gefängnis soll. Eigentlich sollte nach zweimonatigen Verzögerungen der letzte Akt des seit fast fünf Jahren währenden NSU-Prozesses beginnen.

Doch wieder kam es anders. Wieder zeigte sich, dass diese Verhandlung unvorhersehbar ist.

Der aktuelle Grund dafür saß am Dienstagmorgen rechts neben dem Angeklagten André E. und heißt Daniel Sprafke. Der Rechtsanwalt aus Karlsruhe hatte tags zuvor in einem Schreiben das Oberlandesgericht München aufgefordert, ihn zum dritten Pflichtverteidiger von E. zu bestellen. Zudem sollte der Prozess für mehrere Wochen unterbrochen werden, damit er sich in den „umfangreichen Verfahrensstoff“ einarbeiten könne.

Der Angeklagte ließ über Sprafke ausrichten, dass seine Anwälte bislang die falsche Strategie verfolgt hätten, teilweise krank seien und nicht einmal mehr den Willen zeigten, Beweisanträge für ihn zu stellen.

Mutmaßlich wichtigster NSU-Helfer wollte Prozess verschleppen

Daniel Sprafke, neuer Verteidiger des Angeklagten André E., am Dienstag vor dem Justizzentrum in München.
Daniel Sprafke, neuer Verteidiger des Angeklagten André E., am Dienstag vor dem Justizzentrum in München. © Martin Debes | Martin Debes

Doch der Staatsschutz-Senat des Oberlandesgerichts lehnte dies ab. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl referierte am Dienstagvormittag, dass E. keinen Anspruch auf Unterbrechung besitze, da „keine Änderung der Verfahrenslage oder der Sachlage“ gegeben sei. Es seien auch „keine Umstände“ zu erkennen, die an einer sachgerechten Verteidigung durch die beiden Anwälte zweifeln ließen.

E. sitzt seit September 2017 in Untersuchungshaft, wegen Fluchtgefahr. Damals hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von 12 Jahren für den Mann beantragt, der bis zum Ende der wichtigste Helfer des NSU gewesen sein soll.

Der Angeklagte und seine Anwälte wirkten damals über die Höhe des Strafmaßes überrascht und reagierten fast panisch. Nachdem sie über vier Jahre eher überschaubare Aktivitäten gezeigt hatten, stellten sie nun mehrere Befangenheitsanträge gegen das Gericht. Nachdem diese alle abgelehnt waren, begannen die Plädoyers der etwa 80 Nebenkläger, die von etwa 60 Anwälten vertreten werden. Dies alles zog sich bis Februar dieses Jahres.

Neuer Anwalt kündigte „mindestens drei“ Befangenheitsanträge an

Es folgten Verfahrensmanöver der Verteidigung von Ralf Wohlleben und ein neuerlicher Antrag der drei sogenannten Altverteidiger von Beate Zschäpe, sie von ihren Mandaten zu entpflichten. Nachdem auch dieser abgelehnt war, stellte nun André E. mehrere Anträge, ihm einen dritten Pflichtverteidiger zuzuordnen.

Die Angeklagte Beate Zschäpe kommt am Dienstag in den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht (OLG) und setzt sich zwischen ihre Anwälte Hermann Borchert (li.) und Mathias Grasel.
Die Angeklagte Beate Zschäpe kommt am Dienstag in den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht (OLG) und setzt sich zwischen ihre Anwälte Hermann Borchert (li.) und Mathias Grasel. © dpa | Peter Kneffel

Nachdem auch diese am Dienstag abgelehnt waren, kündigte Rechtsanwalt Sprafke „mindestens drei“ Befangenheitsanträge an und beantragt mehrfach, die Verhandlung für einen Tag zu unterbrechen. Doch das Gericht lehnt dies ebenso mehrfach ab. Daraufhin stellte der Verteidiger spontan einen Befangenheitsantrag, ohne Begründung – nur um ihn danach wieder zurückzuziehen. Für die Bundesanwaltschaft sprach Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten von „destruktiver Prozessverwirrung“.

Doch die schien erst richtig zu beginnen. Denn jetzt beantragte Wolfgang Stahl, der zu den drei sogenannten Altverteidigern von Zschäpe gehört, die sofortige Unterbrechung. Die angekündigten Befangenheitsanträge, argumentierte er, würden erfahrungsgemäß zu einer mehrtägigen Pause im Prozess führen. Dies dürfte das Plädoyer der beiden Wunschverteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel zerteilen – was die Rechte der Hauptangeklagten berühre.

Vertagung auf Mittwoch

Sowohl die Bundesanwaltschaft und als auch mehrere Nebenkläger widersprachen. Dann verabschiedete man sich ergebnislos in die Mittagspause – die wiederum Neuverteidiger Sprafke nutzte, einen dreiseitigen Befangenheitsantrag gegen Götzl einzureichen. Die Folge davon: Unterbrechungen, Gegenreden, Unterbrechungen.

Für die Bundesanwaltschaft zerriss Weingarten rhetorisch den Antrag: Die Bedenken, dass E. nicht ordnungsgemäß verteidigt werden könne, seien „nur vorgeschoben“ und falsch begründet. Jeder „verständige Verfahrensbeteiligte“ erkenne dies sofort.

So oder so: Der Vorsitzende Richter Götzl gab am Nachmittag auf und vertagte die Verhandlung auf Mittwoch. Ob es diese Woche die Plädoyers beginnen können, ist ungewisser denn je.