Brüssel. Zweieinhalb Jahre nach der Aufdeckung des VW-Abgasskandals zeichnen sich weitreichende Konsequenzen für den Verbraucherschutz ab: EU-Kommission und Bundesregierung wollen es Verbrauchern deutlich erleichtern, in solchen Schadensfällen ihr Recht gegenüber Unternehmen durchzusetzen – oder mithilfe Dritter durchsetzen zu lassen. Doch die EU-Kommission ist mit ihrer Initiative nicht nur schneller, sondern geht auch weiter als die große Koalition in Berlin. Das sorgt schon jetzt für Unmut in der Wirtschaft.
Am kommenden Mittwoch will die EU-Kommission in Brüssel einen Vorstoß für die europaweite Einführung von Sammelklagen beschließen. Laut Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, sollen Verbraucherschutzorganisationen und andere Verbände das Recht bekommen, im Namen geschädigter Kunden gegen Unternehmen vor Gericht zu ziehen.
Die federführende Justizkommissarin Vera Jourova, die den Richtlinienentwurf als Teil eines Verbraucherschutzpakets erarbeitet hat, bezeichnete das Vorhaben schon mal als „Revolution“: Der VW-Dieselskandal, bei dem die Kunden in Europa ihre Ansprüche mühsam persönlich einklagen müssen, habe den Verbraucherschützern eine „harte Lektion“ erteilt, sagt die Kommissarin.
EU will auch Schadenersatzansprüche einklagbar machen
Im Ansatz ähnelt ihre Initiative jenen Plänen, die Justizministerin Katarina Barley (SPD) in Berlin gerade intern beraten lässt: Noch im April soll Barleys Entwurf für eine Musterfeststellungsklage durch staatlich anerkannte Verbände vom Kabinett beschlossen werden. Doch an entscheidenden Punkten geht die EU-Kommission dem Entwurf zufolge darüber hinaus. So wäre für das Brüsseler Modell ein ausdrückliches Mandat einzelner Verbraucher nicht in jedem Fall zwingende Voraussetzung für eine Klage – der deutsche Weg sieht dagegen vor, dass mindestens 50 geschädigte Kunden die Klage unterstützen.
Wichtiger noch: Die Kommission will den Verbänden auch die Möglichkeit geben, Schadenersatzansprüche einzuklagen, wozu etwa das Recht auf Rückzahlung, Preisnachlass, Ersatz oder Reparatur gehören soll – vorausgesetzt, der Schaden in den Einzelfällen ist vergleichbar und die Zahl der Kunden ist ebenso bekannt wie ihre Identität. Die Regierung in Berlin will dagegen per Musterfeststellungsklage nur klären lassen, ob das Unternehmen ein Verschulden trifft. Wenn ein Gericht das bejaht, müssten betroffene Verbraucher ihre Ansprüche individuell einklagen.

Klageindustrie nach US-Vorbild soll verhindert werden
Mit dieser Trennung soll das Risiko des Klage-Missbrauchs verhindert werden, den man aus den USA kennt: Dort haben Anwälte eine Art Klageindustrie aufgebaut, die nur um des eigenen Profits willen Unternehmen mit Klagen überhäuft, auch ohne Zustimmung betroffener Verbraucher. Doch EU-Kommissarin Jourova ist sicher, dass auch mit ihrem Modell kein Missbrauch möglich ist.
Denn klageberechtigt wären nur „qualifizierte Institutionen“ aus dem Non-Profitbereich. Bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen müssten sie offenlegen, wie sie die Klage finanzieren. Gedacht ist vorwiegend an Verbraucherschutzverbände. Für die Erlaubnis wären die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zuständig, die auch sonst bei der Ausgestaltung der Regeln viel Spielraum hätten.
Deutsche Wirtschaft lehnt EU-Plan ab
Es bestehe „eine Balance zwischen dem erleichterten Zugang zur Justiz und der Sicherung angemessener Schutzmaßnahmen gegen missbräuchliche Verfahren“, heißt es im Entwurf der Justizkommissarin. Doch in der deutschen Wirtschaft, die schon die Berliner Ambitionen mit Skepsis verfolgt, sieht man den EU-Plan mit größerer Sorge.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat der EU-Kommission bereits eine klare Ablehnung übermittelt. Der BDI warnt, die Initiative bedeute unangemessene Lasten für die Unternehmen und berge Missbrauchsrisiken. Die Bundesregierung äußert sich freundlicher über die Brüsseler Parallel-Politik. Jede Initiative zur Stärkung von Verbraucherrechten werde begrüßt, heißt es im Justizministerium diplomatisch.

Kundenansprüche im Abgasskandal drohen zu verjähren
Ministerin Barley weiß, dass ihr Plan einen entscheidenden Vorzug hat: Die Koalition wird ihn gewiss und sehr schnell umsetzen. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, erste Verfahren noch vor Jahresende sollen die drohende Verjährung von Kundenansprüchen im Abgasskandal von Volkswagen verhindern. So schnell mahlen die Gesetzesmühlen auf EU-Ebene nicht: Ob die neue Richtlinie vor der Europawahl im Jahr 2019 vom EU-Parlament und vom EU-Rat beschlossen wird, ist völlig offen.
Bereits 2013 hatte die Kommission den nationalen Regierungen unverbindlich empfohlen, Sammelklagen einzuführen, viele EU-Staaten haben das ignoriert. Dabei hätten die Sammelklagen nicht nur für Verbraucher Vorteile, wirbt die Justizkommissarin. Auch die oft völlig überlasteten Gerichte würden auf diese Weise entlastet.
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