Berlin. Der Bundesrechnungshof wirft dem Wirtschaftsministerium bei Subventionen Verschwendung vor. Die Kritik weist ein Sprecher nun zurück.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Vorwürfe des Bundesrechnungshofs zur Subventionsvergabe zurückgewiesen. Die Fördermaßnahmen seien „grundsätzlich befristet“, sagte ein Ministeriumssprecher unserer Redaktion.

Das Wirtschaftsministerium beachte „bei Entscheidungen über neue oder zu verlängernde Fördermaßnahmen die subventionspolitischen Leitlinien“. Die Programme würden „selbstverständlich kontinuierlich überprüft“.

Forschungs- und Entwicklungsprogramme seien längerfristig angelegt, räumte der Sprecher ein, aber auch diese Programme würden „regelmäßig evaluiert und Forschungsschwerpunkte neu ausgerichtet“. Auch die vom Rechnungshof als Beispiel genannte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge sei bis 2019 befristet.

Bundesrechnungshof wirft Ministerium Verschwendung vor

Der Bundesrechnungshof wirft dem Wirtschaftsministerium vor, mit seinen Förderprogrammen und Finanzhilfen seit Jahren gegen eigene Regierungsvorgaben zu verstoßen. In einem unserer Redaktion vorliegenden 26-seitigen Prüfbericht rügt der Rechnungshof, das Wirtschaftsministerium habe Laufzeiten für die Finanzhilfen immer wieder verlängert und so den Grundsatz der Befristung umgangen.

Auf diese Weise gewähre die Regierung verschiedene Finanzhilfen seit mehr als 40 Jahren, wofür allein seit 2003 rund zwölf Milliarden Euro ausgegeben worden seien. Bis heute würden zudem 25 Förderprogramme finanziert, die zwischen 1990 und 2010 eingeführt worden seien.

Der Rechnungshof beziffert die Summe der Finanzhilfen seit dem Jahr 2003 auf 55 Milliarden Euro. Rechnungshof-Präsident Kay Scheller mahnte gegenüber unserer Redaktion: „Haushaltskonsolidierung, ein in die Zukunft gerichteter Bundeshaushalt, heißt auch, Finanzhilfen zeitlich zu begrenzen. Dafür gibt es subventionspolitische Leitlinien, die beachtet werden müssen.“

Wirtschaftsministerium soll sich nicht an Vorgaben gehalten haben

Im Jahr 2003 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung solche Leitlinien für die Subventionspolitik beschlossen, nach denen Finanzhilfen nur noch befristet und grundsätzlich degressiv – also über einen festgelegten Zeitraum mit abnehmenden Förderbeträgen – gewährt werden sollten. Diese Leitlinien bekräftigte die große Koalition 2015 ausdrücklich.

Der Rechnungshof moniert, dass sich das Wirtschaftsministerium auch bei der degressiven Ausgestaltung der Finanzhilfen überwiegend nicht an die Vorgaben halte: Hier werde „die Ausnahme vom Grundsatz zur Regel gemacht“.

Der Bundesrechnungshof fordert das Wirtschaftsministerium auf, die Vorgaben künftig zu beachten. Die staatlichen Subventionen waren zuletzt deutlich ausgeweitet worden. Laut Bundesregierung sind die jährlichen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes zwischen 2015 und 2018 um 4,3 Milliarden auf 25,2 Milliarden gestiegen.

„Finanzhilfen des Staates dürfen nicht zum Dauerdoping werden“

Kritik an der Subventionspraxis kam auch von FDP und Grünen. „Die große Koalition hält sich nicht an das, was sie selbst beschlossen hat: dass Subventionen befristet sein müssen‘, sagte FDP-Chef Christian Lindner unserer Redaktion. „Finanzhilfen des Staates dürfen nicht zum Dauerdoping werden.“ Der Staat müsse mit dem Geld der Bürger sparsamer umgehen, forderte der Parteichef. „Subventionen verzerren den Wettbewerb und schaden am Ende auch den Verbrauchern. Die Förderpraxis muss deshalb immer wieder aufs Neue hinterfragt werden.“

Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Anja Hajduk, sagte unserer Redaktion: „Subventionen als Dauerzuschüsse zu nutzen, ist wirtschaftspolitischer Unfug.“ Subventionen sollten dazu dienen, zielgerichtet und befristet zum Beispiel wirtschaftliche Innovationen mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen.

„Davon kann bei jahrzehntelangen Dauerförderungen keine Rede sein“, so Hajduk. „Die große Koalition subventioniere zu viel, zu lang und falsch.“ (FMG)