Straßburg. Weil zwei Journalisten nach dem Putschversuch 2016 in Haft kamen, hat der Europäische Menchenrechte-Gerichtshof die Türkei verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der unrechtmäßigen Untersuchungshaft zweier prominenter Journalisten verurteilt. Die Türkei habe rechtswidrig gehandelt, als sie Sahin Alpay und Mehmet Altan in Gefangenschaft behielt, obwohl das Oberste Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.

Damit haben türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verhaftet worden waren, zum ersten Mal erfolgreich vor dem Straßburger Gericht geklagt, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Gericht: Türkei verletzte Meinungsfreiheit der Journalisten

Das Gericht urteilte außerdem, dass die Türkei mit der Strafverfolgung der Journalisten deren Meinungsfreiheit verletzt habe. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Terrorunterstützung geahndet werden, hieß es.

Alpay, ehemaliger Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen regierungskritischen Zeitung „Zaman“, ist mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt worden. Altan, der ein politisches Diskussionsprogramm geleitet hatte, sitzt weiter im Gefängnis. Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 geht die Türkei hart gegen mutmaßliche Umstürzler vor.

UN werfen Türkei massive Menschenrechtsverletzungen vor

Die Vereinten Nationen haben die Türkei unterdessen aufgefordert, den seit dem Putschversuch vom Juli 2016 geltenden Ausnahmezustand aufzuheben. Dieser habe zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt, darunter die oft willkürliche Verhaftung von 160.000 Menschen und die Entlassung einer ähnlich hohen Zahl an Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, teilte das UN-Menschenrechtsbüro am Dienstag mit.

Viele der Erlasse, die Präsident Recep Tayyip Erdogan unterzeichnet habe, hätten zu Folter, ungestraftem Vorgehen oder Einmischung in die Justiz geführt. Die Türkei müsse nun den Notstand sofort aufheben und die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen, hieß es in dem Bericht. (dpa/rtr)