Kassel/Wetzlar. Die Stadt Wetzlar wollte der NPD ihre Stadthalle nicht überlassen. Ein Gericht urteilte nun: Die Partei darf das Gebäude anmieten.

Die Stadt Wetzlar muss nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ihre Stadthalle der rechtsradikalen NPD für eine Veranstaltung am 24. März zur Verfügung stellen (AZ: 8 B 23/18).

Die Partei dürfe wegen des grundgesetzlich verankerten Benachteiligungsverbotes wegen ihrer Ziele keinen Sanktionen ausgesetzt werden, teilte der VGH am Montag mit und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. Dezember 2017. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Gericht betont Diskriminierungsverbot

Dem Gericht zufolge können bestimmte Benutzer von der Nutzung der Stadthalle nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgten. Es sei mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und dem Parteiengesetz nicht in Einklang zu bringen, jemanden wegen seiner politischen Anschauungen zu benachteiligen, heißt es in dem Urteil.

Erst wenn die erkennbare Verfassungsfeindlichkeit einer Partei zu einem Verbot oder zu einem Vereinsverbot geführt habe, trete das Diskriminierungsverbot zurück.

Gleichbehandlung im Grundgesetz verbürgt

Mit der Verpflichtung der Stadt Wetzlar, auch der NPD die Nutzung der Stadthalle im üblichen Rahmen zu gewähren, werde die Stadt auch nicht zu einer Unterstützung einer Partei verpflichtet, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, erklärten die Richter weiter. Es gehe lediglich darum, der NPD ihre grundgesetzlich verbürgte Gleichbehandlung im Wettbewerb mit anderen, nicht verbotenen Parteien zu gewährleisten.

Die NPD will in Wetzlar nach eigenen Angaben am 24. März eine Wahlkampfveranstaltung abhalten, wie die Stadt mitteilte. (epd)