Berlin/Brüssel. Die Bundesregierung muss die Luft in deutschen Städten sauberer bekommen. Jetzt soll auch kostenloser Nahverkehr getestet werden.

Die Bundesregierung will angesichts einer drohenden Klage der EU-Kommission ihre Maßnahmen für eine saubere Luft in deutschen Städten deutlich ausweiten. Dazu gehört auch ein möglicher kostenloser öffentlicher Nahverkehr, wie aus einem Brief von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) und Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hervorgeht. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vor. Zuerst hatte das Magazin „Politico“ darüber berichtet.

In dem Schreiben heißt es, die Bundesregierung denke zusammen mit den Ländern und den Kommunen über einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr nach, um die Zahl privater Fahrzeuge zu verringern. Außerdem sollen „bei Bedarf“ Städte darin unterstützt werden, wirksame Verkehrsregeln auf den Weg zu bringen, um die von Autos verursachte Umweltverschmutzung zu reduzieren. Für den Schwerlastverkehr solle es „Niedrigemissionszonen“ geben.

Verkehrsbetriebe kritisieren Vorhaben

Bislang gibt es in Deutschland nach Angaben des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) keinen kostenlosen Nahverkehr. Der Vorschlag zum ÖPNV könnte bedeuten, dass der Bund Länder und Kommunen finanziell dabei unterstützt, wenn diese einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr einführen wollen. In vielen deutschen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten.

„Wir sehen das auch sehr kritisch“, sagte eine VDV-Sprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Mit rund zwölf Milliarden Euro jährlich finanzierten sich die Verkehrsbetriebe etwa zur Hälfte aus dem Ticketverkauf. „Das müsste am Ende der Steuerzahler finanzieren.“ Weitere Milliarden wären nötig für neue Busse, Bahnen und Personal. Denn: „Wir hätten bei einem kostenlosen Angebot einen enormen Fahrgastzuwachs.“

Fünf „Modellstädte“ für Tests

Von den beteiligten Ministerien gab es zunächst keine Stellungnahme. Die Bundesregierung stellt in dem Brief an die EU-Kommission noch andere Maßnahmen vor. So verweist sie auf das bereits auf den Weg gebrachte Milliarden-Programm für bessere Luft in Städten.

Außerdem sollen „bei Bedarf“ Städte darin unterstützt werden, wirksame Verkehrsregeln auf den Weg zu bringen, um die von Autos verursachte Umweltverschmutzung zu reduzieren. Für den Schwerlastverkehr solle es „Niedrigemissionszonen“ geben.

Die Wirksamkeit von Maßnahmen für eine bessere Luft solle in fünf „Modellstädten“ getestet werden – und zwar in Bonn, Essen, Herrenberg (Baden-Württemberg), Reutlingen und Mannheim.

Umstellung auf emissionsarme Antriebe

Der Kampf gegen Luftverschmutzung habe „höchste Priorität“ für Deutschland, heißt es in dem Schreiben. Eine neue Bundesregierung werde unverzüglich neue Maßnahmen auf den Weg bringen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Anstrengungen für eine Verbesserung der Luftqualität vor allem in besonders belasteten Städten erheblich zu verstärken. So soll der Umstieg von Fahrzeug-Fuhrparks auf emissionsarme Antriebe vorangetrieben werden.

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    Außerdem soll laut Koalitionsvertrag die Verlagerung des Pendlerverkehrs auf die Schiene gefördert werden. Zudem soll der Ordnungsrahmen so geändert werden, dass Länder und Kommunen in der Lage sind, verbindliche Vorgaben und Emissionsgrenzwerte für den gewerblichen Personenverkehr wie Busse und Taxen zu erlassen.

    Deutschland drohen Strafgelder

    Die EU-Kommission hält die bisherigen Maßnahmen Deutschlands für unzureichend, um Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Sie hatte die Bundesregierung aufgefordert, nachzulegen. Die Kommission will im März über eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen zu hoher Luftverschmutzung gegen Deutschland und acht weitere Staaten befinden, hatte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde am Montag mitgeteilt. Verlöre Deutschland einen solchen Rechtsstreit, würden letztlich hohe Strafgelder drohen.

    Um das Thema Fahrverbote geht es am 22. Februar auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht könnte eine wegweisende Entscheidung fällen, ob Fahrverbote rechtmäßig sind.

    Die Bundesregierung hatte erklärt, dass es in 20 deutschen Städten – trotz aller Anstrengungen – wohl auch bis zum Jahr 2020 nicht gelingen werde, die EU-Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Eine wichtige Quelle für Stickoxide ist der Autoverkehr – vor allem Dieselwagen sind in der Kritik. (dpa)