Dresden. Seit März 2017 stehen die acht Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe Freital“ vor Gericht. Nun hat die Bundesanwaltschaft plädiert.

Im Prozess gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“ hat die Bundesanwaltschaft auf eine Verurteilung der acht Angeklagten wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung plädiert.

Die sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren hätten bei den ihnen vorgeworfenen Sprengstoffanschlägen auch die Tötung von Menschen in Kauf genommen, sagte Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild am Mittwoch zu Beginn des mehrstündigen Schlussvortrags vor dem Oberlandesgericht Dresden. Die Angeklagten Timo S. (28) und Patrick F. (26) hätten als Rädelsführer fungiert.

Taten lag rechtsextreme Ideologie zugrunde

Der Gruppe sei es darauf angekommen, „ein Klima der Angst zu schaffen“, sagte Hauschild. Ausländern und politischen Gegnern hätten die Mitglieder „das Recht abgesprochen, in Frieden zu leben“.

Den Taten habe eine fremdenfeindliche, rechtsextreme und zum Teil nationalsozialistische Ideologie zugrunde gelegen. Insofern handele es sich um Angriffe „gleichsam auf das demokratische Grundprinzip“, die auch den „inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland“ stören sollten.

Festnahmen kurz nach Anschlag

Die Angeklagte Maria K. beim Prozess in Dresden.
Die Angeklagte Maria K. beim Prozess in Dresden. © dpa | Sebastian Kahnert

Die Gruppe wird in wechselnder Zusammensetzung und Funktion für fünf Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner von Juli bis November 2015 in Freital und Dresden verantwortlich gemacht. Kurz nach dem letzten Anschlag waren S., F., sowie die mitangeklagten Philipp W. (30) und Maria K. (29) festgenommen worden.

Die Frau kam kurz darauf wieder frei, wurde aber im April bei einem Einsatz der GSG 9 in Freital zusammen mit den übrigen Beschuldigten Mike S. (39), Justin S. (20), Sebastian W. (27) und Rico K. (40) wieder festgenommen. Seither sitzen alle Angeklagten in Untersuchungshaft.

Tötung von Menschen billigend in Kauf genommen

Er sei überzeugt, dass zum Zeitpunkt des Auffliegens der Gruppe „das Ende der Gewalt noch nicht erreicht war“, sagte Hauschild. Außerdem sei es nur glücklichen Umständen zu verdanken gewesen, dass niemand getötet worden sei. „Die Frage nach dem ersten Toten war keine Frage des Ob, sondern eine des Wann.“

Die Gruppe habe sich 2015 im Zuge der fremdenfeindlichen Demonstrationen vor einer Flüchtlingsunterkunft in Freital zusammengefunden, führte der Staatsanwalt weiter aus. „Weil den Angeklagten die Kundgebungen nicht mehr reichten, beschlossen sie schließlich, zum Mittel der Gewalt zu greifen.“ Die Tötung von Menschen sei dabei zumindest billigend in Kauf genommen worden.

Prozess unter verschärften Sicherheitsbedingungen

Der Angeklagte Patrick F. (l) in der JVA.
Der Angeklagte Patrick F. (l) in der JVA. © dpa | Sebastian Kahnert

Timo S. wurde als „Ideen- und Impulsgeber“ beschrieben. „Als treibende Kraft motivierte er auch andere Gruppenmitglieder“, sagte Hauschild. F. sei als „planerischer und technischer Vordenker“ in Erscheinung getreten. Philipp W. habe mit seiner „gefestigten neonazistischen Gesinnung“ auch als Wortführer, „knapp unterhalb der Stellung eines Rädelsführers“, agiert. K. habe Verbindungen zu anderen Neonazigruppen wie der Freien Kameradschaft Dresden gehalten, deren Mitglied er nach seiner Überzeugung ebenfalls gewesen sei, sagte Hauschild.

Bei den übrigen Angeklagten habe es sich um Gruppenmitglieder gehandelt, die ebenfalls an Tatplanungen und deren Durchführung beteiligt gewesen seien.

Der Prozess läuft seit März vergangenen Jahres und findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen in einem extra dafür eingerichteten Verhandlungssaal statt. Am kommenden Freitag beginnen die Vertreter der Nebenkläger mit ihren Plädoyers, anschließend sind die Verteidiger der acht Angeklagten mit ihren Schlussvorträgen dran. Mit einem Urteil wird im März gerechnet. (dpa)