Berlin. Etwa zehn Prozent der Marokkaner und Algerier bekamen in den vergangenen Monaten in Deutschland Asyl. Die absoluten Zahlen sind gering.

Mindestens jeder zehnte Asylantragsteller aus Marokko und Algerien hat im dritten Quartal 2017 einen legalen Aufenthalt in Deutschland bekommen.

Wie aus einer am Montag bekanntgewordenen Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, erhöhte sich die sogenannte bereinigte Schutzquote zwischen Juli und September vergangenen Jahres für Marokko auf zwölf Prozent, für Algerien auf zehn Prozent. Die bereinigte Quote berücksichtigt nur inhaltliche, keine formellen Entscheidungen.

Union und SPD haben sich in den Sondierungen darauf verständigt, Algerien, Marokko und Tunesien „sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent“ zu sicheren Herkunftsstaaten erklären zu wollen.

Drittes Quartal: 56 Marokkaner, 41 Algerier bekamen Schutz

Unter dieser Fünf-Prozent-Hürde bei den Anerkennungen bleibt nur Tunesien. Vier Prozent der Asylanträge von Tunesiern hatten im dritten Quartal 2017 Erfolg. Im zweiten Quartal des vergangenen Jahres lagen dagegen alle drei Länder über dieser Schwelle: Marokko wies damals eine bereinigte Schutzquote von zwölf, Algerien von sieben und Tunesien von 5,5 Prozent auf.

Flüchtlingskrise: So entwickelte sich die Zahl der Asylanträge

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    Die absoluten Zahlen zeigen, dass es um wenige Fälle geht. Im dritten Quartal 2017 erhielten 56 Marokkaner, 41 Algerier und vier Tunesier Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, den sogenannten subsidiären Schutz, oder es wurde ein Abschiebeverbot für sie verhängt.

    Rund 365.000 Asylklagen anhängig

    Das Dokument, über das zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, gibt auch Auskunft zum Stand der Asylklagen in Deutschland. Demnach waren zum Zeitpunkt der parlamentarischen Anfrage rund 365.000 Asylklagen an deutschen Gerichten anhängig. Allein zwischen Januar und September 2017 wurden rund 273.000 Klagen, Berufungen oder Revisionen eingereicht.

    Allein rund 75.000 Klagen richteten sich gegen den subsidiären Schutzstatus, für den der Familiennachzug ausgesetzt wurde. Bei mehr als der Hälfte der getroffenen Entscheidungen wurde den Klägern der Flüchtlingsschutz zuerkannt, der ein Nachholen der engsten Angehörigen ermöglicht. In der überwiegenden Mehrheit ging es dabei um Verfahren von Syrern. (epd)