Hildesheim. Einige Flüchtlinge stehen im Verdacht, falsche Altersangaben zu machen. Der Landkreis Hildesheim wollte es in einem Fall genau wissen.

Weil Zweifel an der Altersangabe eines afghanischen Flüchtlings aufgekommen waren, hat der Landkreis Hildesheim einen DNA-Test eingesetzt. Wie das Magazin „Stern“ in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, wurde die Blutprobe des jungen Mannes im Mai 2017 in einem kalifornischen Labor untersucht.

Der Asylbewerber hatte als Geburtsjahr 1999 angegeben. Der Analyse zufolge war er jedoch zum Zeitpunkt der Blutentnahme mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent zwischen 26,4 und 29 Jahren alt und mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,999 Prozent älter als von ihm angegeben.

Der Landkreis Hildesheim erklärte am Donnerstag, dass bislang nur in diesem Einzelfall das Alter eines Flüchtlings mit Hilfe eines DNA-Tests bestimmt wurde. Ob diese Methode auch in Zukunft in Einzelfällen angewendet werden soll, sei noch nicht entschieden.

Landkreistag fordert verpflichtenden Alterstest

Der Deutsche Landkreistag fordert einen verpflichtenden Alterstest für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die keine Papiere haben. Das derzeitige rechtliche Instrumentarium sei nicht ausreichend, kritisiert der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Reinhard Sager, am Mittwoch.

Die öffentliche Debatte um die Untersuchungen war entbrannt, nachdem eine 15-Jährige im pfälzischen Kandel erstochen worden war. Dringend tatverdächtig ist ihr Ex-Freund, ein Flüchtling, der sein Alter mit 15 angegeben hatte, was inzwischen bezweifelt wird.

Pflicht-Alterstests bei Flüchtlingen?

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    Nach Angaben des Landkreises Hildesheim belaufen sich die Kosten für den DNA-Text in den USA auf rund 3000 Euro. Im Gegensatz zu einer Altersschätzung über das Röntgen stelle die Entnahme einer Blutprobe einen wesentlich geringen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des jungen Menschen dar, teilte die Behörde mit. Zudem sei das Ergebnis wesentlich präziser. Der Betroffene sei der Aufforderung zur Blutentnahme freiwillig nachgekommen.

    55.000 unbegleitete Minderjährige in Obhut der Kinder- und Jugendhilfe

    Mitte Dezember lebten in Deutschland rund 55.000 unbegleitete Minderjährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Unter den gut 55.000 geflüchteten Jugendlichen ohne Familie in Deutschland sind laut Bundesverwaltungsamt rund 31.000 Minderjährige sowie etwa 24.000 junge Volljährige, die auch nach ihrem 18. Geburtstag noch unter das Jugendhilferecht fallen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge 2017 deutlich gesunken. Auf dem Höchststand im März 2016 wurden noch rund 68.000 Jugendliche nach dem Jugendhilfegesetz betreut und untergebracht.

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    In dem Hildesheimer Fall war der Afghane Anfang Dezember 2015 in Deutschland eingereist. Zuerst gab er an, im Dezember 1997 geboren zu sein, Anfang 2016 legte er Kopien afghanischer Dokumente vor, in denen sein Geburtsdatum mit April 1999 angegeben war.

    Nach Angaben des Landkreises lebte er Anfang 2016 zwei Monate lang in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, dort seien aus verschiedenen Gründen erhebliche Zweifel an seiner Minderjährigkeit und der Echtheit der Dokumente aufgekommen. (ba/dpa)

    Einen Kommentar zum Thema lesen Sie hier: Im Zweifel für Alterstests