Berlin. Karlsruher Richter haben entschieden: Auch straffällige Asylbewerber werden nicht in Folterstaaten abgeschoben. Das sorgt für Kritik.

Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zugunsten eines straffällig gewordenen türkischen Asylbewerbers hat in der Politik Kritik ausgelöst. Wenn Anforderungen an die Prüfung einer Abschiebung „überspannt“ würden, könne das die rechtlichen Hürden für Abschiebungen „bis hin zur Undurchführbarkeit massiv erhöhen“, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), unserer Redaktion. Der Rechtsschutz für Asylbewerber müsse auch daran gemessen werden, ob die Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden könne.

Heveling äußerte die Erwartung, dass das zuständige Verwaltungsgericht bei einer erneuten Überprüfung „angemessene Argumente“ finde, „um einen gefährlichen Terrorismusunterstützer in die Türkei zurückführen zu können“.

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    Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts darf ein 30-jähriger Türke nicht abgeschoben werden, der wegen der Unterstützung einer Terrororganisation zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Die deutschen Verwaltungsgerichte hätten genauer prüfen müssen, ob ihm in der Türkei Folter droht. (fmg)