Berlin. Der Deutsche Richterbund wünscht sich von der nächsten Bundesregierung härtere Gesetze für den Kampf gegen Datendiebe und PC-Sabotage.

Der Deutsche Richterbund hat die Bundesregierung aufgefordert, den Kampf gegen Cyberkriminalität zu einem Schwerpunkt zu machen. Teilweise müssten Gesetze verschärft werden.

Um auch in schwerwiegenden Fällen angemessene Urteile verhängen zu können, „müsste der Gesetzgeber den Strafrahmen vor allem für das Ausspähen von Daten, Datenhehlerei und Computersabotage anheben“, forderte der Geschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, im Gespräch mit unserer Redaktion. Bislang liegt die Höchststrafe für Datenhehlerei bei drei Jahren.

Die Regeln des Rechtsstaates müssen sich nach Rebehns Ansicht auch in der digitalen Welt bewähren. Es gelte, das schnell wachsende Feld der Computerkriminalität entschiedener als bisher einzudämmen.

Klage vor dem Verfassungsgericht

Allerdings seien die Strafgesetze und Ermittlungsbefugnisse bisher nicht hinreichend auf das Zeitalter der Internet- und Computerkriminalität zugeschnitten, beklagte der Richterbund. „Das führt zu Regelungslücken und fehlender Rechtsklarheit“, so Rebehn weiter. Eine Expertenkommission der Regierung solle die Vorschriften auf den Prüfstand stellen. Teilweise müssten Strafgesetze verschärft werden, forderte Rebehn.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds.
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds. © KAS | KAS

Die Strafbarkeit für den Handel mit gestohlenen Daten ist umstritten, weil zum Beispiel Journalisten und ihre Informanten, auch sogenannte Whistleblower, betroffen sein könnten. Beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht liegt eine Klage vor, die von mehreren Organisationen, darunter Reporter ohne Grenzen, unterstützt wird.

Die Verfassungsbeschwerde wurde dem Ersten Senat zugewiesen. Wie Gerichtssprecher Michael Allmendinger am Donnerstag unserer Redaktion erklärte, haben die Richter die Bundesregierung, die Landesregierungen und den Datenschutzbeauftragten um eine Stellungnahme gebeten und ihnen dazu eine Frist bis Ende März 2018 gesetzt. Ein Verhandlungs- oder Entscheidungstermin sei derzeit nicht absehbar, so Allmendinger. (gau/san)