Lüneburg, Hannover. Kürzlich bescheinigte ein Gericht dem früheren SS-Soldaten Oskar Gröning volle Haftfähigkeit. Der legte nun Verfassungsbeschwerde ein.

Der frühere SS-Unteroffizier Oskar Gröning hat Verfassungsbeschwerde gegen seinen bevorstehenden Haftantritt eingelegt. Das bestätigte Grönings Anwalt Hans Holtermann. Sein 96-jähriger Mandant sei zu alt. Grönings Gesundheitszustand lasse eine Haft nicht zu, sagte Holtermann. Nach dem Grundgesetz habe jeder Bürger das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der NDR hatte zuerst über die Verfassungsbeschwerde berichtet.

Die Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker. Im laufenden Jahr sei eine Ladung aber unwahrscheinlich. Grönings Anwalt Holtermann erklärte, obwohl die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung habe, könnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine einstweilige Anordnung die Haft vorerst aussetzen.

Antrag auf Haftaufschub abgelehnt

Der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt

Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig. Das Landgericht Lüneburg hatte einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt. Zuletzt war eine Beschwerde des 96-Jährigen dagegen vor dem Oberlandesgericht Celle erfolglos. Das Oberlandesgericht bescheinigte, Gröning sei hafttauglich.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit in dem Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord. (epd)