Brüssel. Im EU-Vergleich am zügigsten: Deutschland hat laut einem Bericht im ersten Halbjahr 2017 die meisten Asylentscheidungen getroffen.

In Deutschland sind einem Medienbericht zufolge im ersten Halbjahr 2017 deutlich mehr Asyl-Erstanträge entschieden worden als in allen anderen 27 EU-Ländern zusammen. Während es hierzulande 357.625 Entscheidungen gegeben habe, seien es in den anderen EU-Staaten insgesamt nur 199.405 gewesen, berichtete die Tageszeitung „Die Welt“ unter Berufung auf Zahlen des EU-Statistikamts Eurostat.

Die Angaben der europäischen Statistiker zur Bundesrepublik unterscheiden sich nach Zeitungsangaben von denen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das im ersten Halbjahr dieses Jahres 388.201 Entscheidungen über Erstanträge gezählt habe.

Immer mehr Klagen gegen Asylbescheid erfolgreich

Einem Bericht des Radiosenders NDR Info zufolge klagen zudem immer mehr Flüchtlinge gegen ihren Asylbescheid und sind damit erfolgreich. demnach habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg im ersten Halbjahr 2017 knapp 220.000 Entscheidungen gefällt, gegen fast jede zweite seien Asylbewerber vor Gericht gezogen.

Zum Vergleich: 2016 sei nur gegen jeden vierten Bescheid geklagt worden. Von Januar bis Juli 2017 gaben die deutschen Gerichte mehr als jedem vierten Kläger Recht. Im gesamten Vorjahr sei dies nur bei etwas mehr als jedem zehnten Kläger der Fall gewesen.

Das wirkt sich auch auf die Kosten für Asylklagen aus, da das BAMF im Falle der Niederlage die Gerichtskosten tragen muss. Laut NDR Info kosteten die Klagen das BAMF bis zum 21. November 2017 bereits mehr als 19 Millionen Euro. Damit hätten die Ausgaben für 2017 schon jetzt 7,8 Millionen Euro über den Gesamtkosten von 2016 gelegen.

Syrische Flüchtlinge klagen öfter gegen subsidiären Schutz

Dass die Zahl der Asylklagen seit 2013 kontinuierlich gestiegen ist, hängt nach Einschätzung des Bundesamtes vom September auch damit zusammen, dass sich vermehrt syrische Flüchtlinge mit dem ihnen gewährten subsidiären Schutz nicht zufrieden geben. Diese Flüchtlingsgruppe darf zwar vorerst im Land bleiben, aber vorerst nicht ihre im Herkunftsland gebliebene Familie nach Deutschland nachholen.

Gut informierte Behördenkreise verweisen bei der gestiegenen Erfolgsquote bei Klagen zudem auf die bessere Beratung von Asylbewerbern; immer häufiger erhielten sie Unterstützung von Betreuern. Auch träten immer häufiger klagende Asylbewerber mit ärztlichen Diagnosen über schwere Erkrankungen auf, die bei der Anhörung den Asylentscheidern nicht vorgelegen hätten; sie hätten daher in die Asylentscheidung des Bundesamtes nicht einfließen können. (dpa)

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